Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

Gesetzesänderung

Bundesregierung will Nutzhanfanbau liberalisieren

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Abschaffung der Missbrauchsklausel beim Nutzhanf vor. Damit würde der Anbau der vielseitigen Pflanze deutlich erleichtert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Anbau von Nutzhanf soll erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. Dafür wird die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf vor, mit dem der Anbau von Nutzhanf gefördert und die Verwertung der Pflanzenteile in Produkten wie Textilien, Lebensmitteln oder Kosmetik vorangebracht werden soll.

Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Streichung der sogenannten Missbrauchsklausel. Diese legt fest, dass der Verkehr mit Nutzhanf nur dann zulässig sein soll, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

In der Rechtsprechung ist diese Voraussetzung unter der Geltung des Betäubungsmittelgesetzes bisher „sehr restriktiv ausgelegt worden“, heißt es in dem Entwurf. Die Anwendung der Missbrauchsklausel stelle daher ein ernsthaftes Hindernis für die Entwicklung dieses Sektors dar. Es lägen jedoch keine Belege vor, dass der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken tatsächlich stattfinde.

Sehr vielfältig nutzbar

Der Nutzhanfanbau in Deutschland solle ausgebaut werden, weil er „vielfältige Vorteile in Sachen nachhaltige Rohstoffe, Abmilderung des Klimawandels und Biodiversität“ biete. Die Ernte könne auf verschiedenste Weise genutzt werden. Die Samen könnten als Lebensmittel, etwa im Müsli oder für die Herstellung von Speiseöl, verwendet werden. Die Fasern eigneten sich für die Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gebe es Verwendungsgebiete für Nutzhanferzeugnisse.

Hanf bald im Gewächshaus?

Außerdem soll auch der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen werden. Der Indoor-Anbau eröffne „weiteren Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere auch im ländlichen Raum, über die Landwirtschaft hinaus Möglichkeiten, Nutzhanf anzubauen, insbesondere für die Gewinnung von Cannabidiol (CBD)-haltigen Produkten“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung sieht in dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung“ einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vernunftgesteuerten Politik in Bezug auf Hanf“. Dabei sei auch bei Nutzhanf der Schutz von Verbrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren von Tetrahydrocannabinol (THC) in Lebensmitteln sichergestellt.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

vg-wort-pixel
top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.