Die Genehmigung des Wirkstoffs Flufenacet, der in vielen wichtigen Herbstherbiziden wie Herold SC, Cadou SC und Malibu enthalten ist, wird in Europa voraussichtlich nicht erneuert. Das folgt aus der turnusmäßigen Bewertung des Wirkstoffs durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Normalerweise gelten nach so einer Bewertung bestimmte Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Der Verein Deutsche Umwelthilfe will nun aber ein direktes Verbot, notfalls auch gerichtlich erwirken. Somit setzt der Verein das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Druck. Wichtig ist jetzt, dass die Behörde nicht einknickt. Ein Kommentar von Matthias Bröker, top agrar-Redaktion:
Eines vorweg: An der Bewertung von Flufenacet durch EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) rüttelt niemand. Und sollten die EU-Mitgliedstaaten im zuständigen ScoPAFF-Ausschuss den Wirkstoff daraufhin nicht mehr genehmigen, müssen die normalen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gelten.
Das heißt: Würde Flufenacet z. B. im Dezember wegfallen, müsste man die Produkte EU-weit noch bis Mitte 2026 anwenden dürfen.
EU-Recht geht vor nationalem Recht
Auf Forderungen des Vereins Deutsche Umwelthilfe (DUH), der ein sofortiges nationales Verbot zur Not auch gerichtlich durchsetzen will, darf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) keinesfalls eingehen. Denn EU-Recht geht vor nationalem Recht. Zudem wäre ein Widerruf des BVL von Amts wegen ein deutscher Alleingang, der massive Wettbewerbsverzerrungen für die deutschen Landwirte zur Folge hätte.
Was ist Ihre Meinung?
Was mir in dem Gerangel um den chemischen Pflanzenschutz zurzeit völlig fehlt, sind Lösungsvorschläge. Ob der Anbau von Wintergetreide in Deutschland wegen des massiven Wirkstoffwegfalls künftig überhaupt noch möglich ist, scheint Umweltorganisationen und der Politik völlig egal zu sein.
Frei nach dem Motto: „Dann kaufen wir unsere Lebensmittel halt zu und leben auf Kosten anderer Länder.“ Das ist weder nachhaltig noch nutzt es der Umwelt – ganz im Gegenteil.
Das BVL sollte von einem deutschen Alleingang in puncto Flufenacet absehen und
Alternativen, wie z. B. Luximo, sollte zügig genehmigen!
Dann ist es wichtig, im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes den Einsatz chemischer Mittel zu senken. Stabile Erträge bei maximalem Umweltschutz wären dann Realität.