Wenn die Rede von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei Tätigkeiten mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist, richtet sich der Fokus meist auf dick beschichtete Kleidungsstücke wie Ärmelschürzen, Handschuhe oder ähnliches.
Folgt man aber der „Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz“ des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL), so kommt auch der unter der eigentlichen Schutzausrüstung getragenen Arbeitskleidung eine Schutzfunktion zu, erklärt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Kontaminierungsgefahr an Maschinen
Da im Inneren von modernen Kabinen nach DIN EN 15695 in der Regel keine PSA beim Ausbringen getragen werden muss, besteht hohe Kontaminationsgefahr beispielsweise beim Ein- und Aussteigen in und von Maschinen, mit denen Pflanzenschutzarbeiten durchgeführt wurden. Anhaftende Reste von PSM an Griffen, Tritten und sonstigen Teilen können hierbei abgestreift werden.
Dasselbe gilt für Entstörungsarbeiten während des PSM-Einsatzes. Hierzu muss nämlich der Weg aus der Kabine bis zum Aufbewahrungsbehälter für die PSA an der Pflanzenschutzspritze in der Arbeitskleidung als einzige Schutzschicht zurückgelegt werden.
Auch bei Folgearbeiten wird in der Regel der Körper durch nichts anderes als die Arbeitskleidung geschützt. Generell vervollständigt sie die Schutzfunktion von PSA, die den Körper nur zu Teilen bedeckt, wie zum Beispiel Ärmelschürzen. Dass geeignete Arbeitskleidung von professionellen Anwendern getragen wird, ist auch eine Grundannahme im europäischen Zulassungsverfahren für PSM bei der Beurteilung, ob toxikologische Grenzwerte eingehalten werden.
Was ist „geeignete Arbeitskleidung“?
Dem BVL zufolge gibt es hier zwei zulässige Kategorien:
Nicht zertifizierte Arbeitskleidung aus langer Jacke und Hose o. ä. aus einem Mischgewebe aus Baumwolle und Polyester mit einem Mindestbestandteil von 65 Prozent Polyester sowie mit einer Grammatur von mindestens 245 g/m²
Nach EN ISO 27065 zertifizierte Arbeitskleidung der Schutzstufen C1 oder C2
Geeignete Kleidungsstücke der erstgenannten Kategorie auszuwählen, fällt schwer. Zwar muss die Zusammensetzung des Gewebes auf den Etiketten ausgewiesen werden, jedoch sind Angaben zur Grammatur darauf unüblich. Und selbst wenn man ein Kleidungsstück findet, das den genannten Spezifikationen entspricht, ist die Widerstandfähigkeit gegen PSM in keiner Weise geprüft und damit nicht gewährleistet.
Da es sich hierbei weitestgehend um „normale“ Kleidung handelt, besteht auch die Gefahr, dass diese nach den Pflanzenschutzarbeiten nicht abgelegt wird. Somit können anhaftende PSM-Reste in andere Arbeitsbereiche oder gar in Wohnbereiche verschleppt werden.
Daher empfiehlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, bei allen Tätigkeiten mit PSM ausschließlich zertifizierte Arbeitskleidung der Schutzstufen C1 oder C2 nach EN ISO 27065 zu tragen. Sie wird in einem genormten Verfahren auf ihre Schutzwirkung gegen verdünnte PSM geprüft. Die Stufe C2 bietet hierbei einen stärkeren Schutz als Stufe C1. Kleidungsstücke, welche die Vorgaben erfüllen, werden mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ gekennzeichnet.
Kein Komfortverlust
Obwohl die zertifizierte Arbeitskleidung eine gewisse Beständigkeit gegen PSM mitbringt, ist ihr Tragekomfort dadurch nicht beeinträchtigt. Sie trägt sich wie normale Kleidung und auch bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten nicht unangenehmer als andere lange Arbeitskleidung. Die Kennzeichnung dient auch als Erinnerung, die Kleidung nach den Pflanzenschutzarbeiten abzulegen und sie getrennt von anderen Stücken aufzubewahren und zu reinigen.
Gefährdungsbeurteilung hilft
Wer keine geeignete Schutzausrüstung für die anstehenden Pflanzenschutzarbeiten parat hat, kann mit einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen und Belastungen in seinem Betrieb ermitteln und Maßnahmen treffen. Der Fachhandel bietet eine gute Auswahl an Produkten.