Die dänische Regierung gibt seit 1997 jährlich N-Quoten für jede Kultur heraus. Um Dünger zu erhalten, müssen die Betriebe registriert sein und jedes Jahr ihren Anbauplan einreichen. Danach bekommen sie ihre Düngermenge zugeteilt. Wer Dünger abgibt, muss dies melden. So lässt sich kontrollieren, ob der Landwirt die Quote einhält.
Seit 1997 war die Quote rückläufig, bis sie 2014 ihr Minimum erreichte. Für Futterweizen nach Getreide ließ die Regierung nur noch 153 kg N/ha zu.
Seit 2017 hob man die Quote wieder an, sodass die Landwirte nun wieder am Pflanzenbedarf orientiert düngen dürfen. Jedoch müssen sie im Gegenzug umfangreiche Zwischenfruchtmaßnahmen ergreifen. Diese sollen N-Überschüsse aus der höheren Düngung auffangen. Wird das Ziel von 350 000 ha Zwischenfrucht im Jahr 2021 nicht erreicht, drohen Abschläge bei der Quote.
Wie in den Niederlanden ist die Gülleausbringung nur mit emissionsmindernder Technik möglich. Auf unbestelltem Acker müssen die Landwirte Gülle injizieren. Alternativ kann angesäuerte Gülle per Schleppschlauch ausgebracht werden. Schweinegülle ist mit 75 % N-Verfügbarkeit anzurechnen.
Alle Details und weitere Vergleiche mit anderen Nachbarländern lesen Sie in der top agrar 5/2019