In vielen Regionen Deutschlands zeichnet sich auf Grund der Trockenheit ab, dass die Futterversorgung sehr knapp werden wird. Eine Mehrheit der Bundesländer reagiert darauf mit der Freigabe der ökologischen Vorrangflächen, die als Brache angemeldet sind, zur Futternutzung. Die Details für alle Bundesländer im Überblick.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und den damit verbundenen Ertragseinbußen haben fast alle Bundesländer (bis auf Baden- Württemberg und das Saarland) Brachflächen, die im Agrarantrag als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen sind, zur Futternutzung freigegeben. In Bayern, Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz ist es Landwirten allerdings nur in einzelnen Landkreisen erlaubt, Futter von brachliegenden Flächen zu gewinnen.
Wollen Sie Ihre ÖVF zur Futtergewinnung nutzen, beachten Sie Folgendes:
• In Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein brauchen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist hingegen ein formloser Antrag Pflicht.
• Die Freigabe bezieht sich nur auf das Entfernen und Nutzen des Aufwuchses. Ansonsten bleiben die ÖVF-Regeln bestehen: Sie dürfen die Flächen nicht düngen und/oder neu einsäen und dort keine Pflanzenschutzmittel verwenden.
• Das auf diesen Flächen gewonnene Futter dürfen Sie ausschließlich selber nutzen oder unentgeltlich an Dritte weitergeben (Nachbarschaftshilfe).
• Die Freigabe ist auf das Antragsjahr 2018 begrenzt.
Eine Übersicht über die detaillierten Regeln in den verschiedenen Bundesländern gibt es in den unter dieser Meldung verlinkten Meldungen.
Mitarbeit: Franzis Ester-Heuing