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topplus Pflanzenschutzmittel

Klage gegen Flufenacet - BVL wartet auf Entscheidung der EU-Kommission

Das Bundesamt BVL sieht keinen Anlass, jetzt nur für Deutschland Flufenacet-haltige Pflanzenschutzmittel zu verbieten, wie es die Deutsche Umwelthilfe will. Denn in Kürze entscheidet die EU darüber.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht aktuell per Eilantrag gegen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe vor und will so die Flufenacet-haltigen Produkte Elipris und Tactic verbieten lassen - wir berichteten. Davon lässt sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aber nicht drängen.

EU-Kommission will Flufenacet nicht mehr genehmigen

Denn im Dezember 2024 hatte schon die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet vorgelegt. Darin fassen EU-Experten alle Erkenntnisse zusammen, die das BVL bereits im Oktober veranlasst hatten, einen Widerruf aller deutschen Zulassungen Flufenacet-haltiger Pflanzenschutzmittel zu prüfen.

Kein nationaler Alleingang

Durch die unmittelbar bevorstehende gemeinsame Entscheidung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten die Genehmigung von Flufenacet zu beenden, besteht laut BVL daher keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittel-Zulassungen einzugreifen. Die EU-Durchführungsverordnung, mit deren Verabschiedung im März 2025 zu rechnen ist, wird dem im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen.

BVL informiert über Abverkauf- und Aufbrauchfristen

Das BVL wird nach der Abstimmung und Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung in einer Fachmeldung über die betroffenen Zulassungen in Deutschland und über die Abverkauf- und Aufbrauchfristen informieren und auf dieser Grundlage die entsprechenden Zulassungen widerrufen.

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