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Erntegut-Bescheinigung: So erhalten Landwirte in wenigen Schritten das Dokument

Die Pflanzenzüchter haben die Internetseite www.erntegut-bescheinigung.de aktualisiert und bieten mit wenigen Klicks die erforderliche Erntegut-Bescheinigung. Im Video sehen Sie, wie das geht.

Lesezeit: 2 Minuten

Zur Ernte 2025 zeichnet sich in Deutschland ein positiver Mengentrend ab. Damit auch in der Vermarktung alles passt, gehört die Erntegut-Bescheinigung dazu.

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) haben dazu jetzt die optimierte Website für die Erntegut-Bescheinigung vorgestellt. „Landwirte erhalten ein Dokument zur Vorlage beim Erfassungshandel, wenn sie ihre Erklärung zum legalen Anbau abgeben“, erläutert STV-Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz. 

Für das Verfahren gewährleistet die STV den Datenschutz entsprechend der rechtlichen Vorschriften. Wie die Landwirte in wenigen Schritten ihre Erntegut-Bescheinigung erhalten, zeigt folgendes kurzes Video:

Landwirte entscheiden selbst über Daten

„Am einfachsten ist es für landwirtschaftliche Betriebe, die ausschließlich zertifiziertes Saat- oder Pflanzgut verwenden“, sagte von Köckritz während der Pressekonferenz. In diesem Fall müssten die Betriebe weder die verwendeten Sorten benennen noch diese einer Fläche zuordnen. 

Sie führen unter www.erntegut-bescheinigung.de lediglich die jeweilige Anbaufläche pro Fruchtart und die verwendete Menge an zertifiziertem Saat- oder Pflanzgut auf. Ob die Landwirte dafür Kaufbelege direkt hochladen oder möglichen späteren Stichproben zustimmen, entscheiden sie selbst. In beiden Fällen erhalten sie umgehend ihre Erntegut-Bescheinigung.

Erntegut-Bescheinigung auch für Nachbau

Wer Nachbau betreibt, bekommt seine Erntegut-Bescheinigung ebenfalls unter www.erntegut-bescheinigung.de. Auch hier besteht die Wahl, Belege sofort hochzuladen oder einem späteren Stichprobenverfahren zuzustimmen.

Grundsätzlich müssen die nachgebauten Sorten je verwendeter Menge aufgeführt werden. Der Vorgang lässt sich abkürzen, wenn die Landwirte zustimmen, dass die jeweiligen Angaben aus der Nachbauerklärung für die Erntegut-Bescheinigung übertragen werden dürfen. „Nur die Landwirte entscheiden darüber“, betont von Köckritz. Für den Fall, dass Betriebe nicht zustimmen oder keine Nachbauerklärung abgegeben haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Erntegut-Bescheinigung zu erlangen. Dann müssen die Daten einzeln eingeben werden.

„Es ist verständlich, dass alle Akteure in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette so wenig bürokratischen Aufwand wie möglich haben wollen. Mit dem neuen heute freigeschalten verbesserten Online-System als faire Lösung für alle Beteiligten ist das möglich“, so von Köckritz.

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