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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus STV geht in die Offensive

STV startet eigene Erntegut-Bescheinigung schon ab 8. Juli

Landhändler müssen sich ab dieser Ernte erkundigen, ob der Landwirt bei der Produktion den Sortenschutz beachtet hat. Die STV bietet ein eigenes System.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hat beim Bundesgerichtshof ein Urteil erstritten, wonach dem Handel eine Erkundigungspflicht hinsichtlich des Sortenschutzes auferlegt wird. Worum es geht, lesen Sie in unserem FAQ.

Wie der Landhandel die Erkundigungspflicht umsetzen soll, steht aber nicht im Urteil. Mit der Folge, dass STV, Händler- und Agrarverbände jetzt darüber streiten, wie das Erntegut-Urteil auszulegen ist und welche Verfahren rechtssicher sind.

Die STV sieht ihr eigenes System, die „Erntegut-Bescheinigung“,  als rechtssicher an. Geplant ist dazu eine Online-Plattform unter www.stv-bonn.de, auf der Landwirte eine Erntegut-Bescheinigung zur Abgabe beim Handel erhalten können. Nachdem die Einführung zunächst für den 15.7. angekündigt wurde, soll die Erntegutbescheinigung jetzt schon am 8.7. an den Start gehen.

Dabei gibt es für Landwirte zwei Möglichkeiten:

  • Eingabe von Ackerfläche je Fruchtart, verwendete Z-Saatgutmenge je Sorte bzw. Nachbausaatgut. Dazu Flächenverzeichnis aus dem GAP-Antrag, Z-Saatgut-Kaufbelege, Nachweis über gezahlten Nachbau.

  • Gleiche Angaben wie oben, allerdings ohne Belege bzw. Daten hochzuladen. Dafür müssen Landwirte alle 4-6 Jahre einer nachträglichen stichprobenhaften Prüfung zustimmen, so die STV.

Erntegutbescheinigung umstritten

Schon im Vorfeld sorgten die Pläne der STV und des Bundesverbandes der Pflanzenzüchter für viel Kritik. Der Vorschlag  der Pflanzenzüchter ziele auf eine unverhältnismäßige und überdimensionierte Sammlung von einzelbetrieblichen Daten, so der Deutsche Bauernverband am DBV.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit bleibe völlig ausgeblendet. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken sagte zu dem geplanten System: „Diesen Zeitdruck halten wir für nicht sinnvoll, Aktionismus ist bei der Lösung eines juristisch komplexen Problems nicht zielführend. Daher empfehlen wir unseren Mitgliedern, bis zur Erarbeitung einer brauchbaren Lösung nur das zu tun, was das Urteil verlangt: Dem Abnehmer der Ware zu bestätigen, dass sie unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen erzeugt wurde.”

Auch die Arbeitsgemeinschaft der bäuerlichen Landwirtschaft (AbL) hat starke datenschutz- und kartellrechliche Bedenken, teilte sie in einer Pressemitteilung mit. Der BDP (Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter) und STV hätten das Augenmaß verloren, um einen respektvollen Umgang mit Bäuerinnen und Bauern zu pflegen. Es wäre angebracht, dass sich der BDP und die STV  mit den Agrarhandelsunternehmen und allen Bauernorganisationen an einen Tisch setzt und die Konsequenzen des BGH-Erntegut-Urteils gemeinsam sorgfältig berät, um Wege für eine vernünftige Zusammenarbeit zu finden.

Stattdessen setzten BDP und STV einseitig auf Ausforschung und Nachbau-Gebühreneinzug sowie Druck und Einschüchterung, beklagt die AbL. So hätten Saatguttreuhand und Züchter vorgeschlagen, dass Landhandelsunternehmen sich nicht nur nach dem Erntegut erkundigen, sondern schriftliche Bestätigungen bei den Bauern einfordern, dass Bauern bei den vom BDP und STV vertretenen Pflanzensorten die Nachbaugebühren entrichtet haben. Wenn dies nicht bestätigt wird, sollen die Agrarhandelsunternehmen die Annahme des Erntegetreides verweigern, so wünschen es sich BDP und STV.

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