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topplus Zoff um Erntegut-Urteil

Handel geht auf Konfrontation zur STV: Zur Not Klärung vor Gericht

Die STV hat eine Erntegut-Bescheinigung vorgestellt, der Agrarhandel setzt trotzdem weiter auf die Selbsterklärung - allerdings inklusive Vertragsstrafe, die wiederum der DBV kritisiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Raiffeisenverband und die Interessenvertretung der Händler Der Agrarhandel bleiben bei der Empfehlung an Handel Ersterfasser vor Ort, eine Selbsterklärung von den liefernden Landwirten zu fordern. Es sei inzwischen einheitliche Meinung, dass der Handel bzw. jeder Erst-Erfasser von Erntegut auf Grundlage des BGH-Urteils bereits in der Ernte 2024 aktiv werden müsse. Der Handel setzte dabei auf eine unbürokratische und praktikable Lösung im Sinne der Landwirtschaft, so der Verband auf Nachfrage von top agrar.

Auf Konfrontationskurs zur STV

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Mit dem Festhalten an der Selbsterklärung gehen die Handelsverbände auf Konfrontation zur der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die am Montag, den 3.6., ihr geplantes System zur rechtssicherer Ablieferung des Erntegut vorgestellt hatte. Sie bietet eine Erntegut-Bescheinigung für Landwirte an, wenn diese Nachbauflächen, verwendete Saatgutmengen etc. angeben. Zum Nachweis der Richtigkeit fordert die STV GAP-Flächendaten und Saatgutrechnungen. Auf der Pressekonferenz hatte die STV ihrerseits betont, dass sie Selbsterklärungen nicht für rechtssicher hält.

Der Raiffeisenverband hält dagegen: Man sei überzeugt, dass das BGH-Urteil zum Umfang der Sorgfaltspflicht des Händlers nichts regele. Er empfiehlt neben der Zusicherung, dass das Sortenschutzrecht eingehalten wird, zusätzlich eine Vereinbarung über eine Vertragsstrafe für den Landwirt. Es sei fair darüber aufzuklären, dass eine falsche Erklärung zu rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führe.

Vertragsstrafe nötig, um vor Gericht zu bestehen

Hinsichtlich der Vertragsstrafe betonte der Raiffeisenverband, dass ehrliche Landwirte nichts zu befürchten hätten. Die Vertragsstrafe sei aber notwendig, um eine starke Position bei einer potenziellen gerichtlichen Klärung des Umfangs der Sorgfaltspflicht zu haben. Denn leider müsse man davon ausgehen, dass die Ausgestaltung der Anforderungen an den Handel letztendlich nochmals vor Gericht gehen. Das wäre zwar nicht das Ziel des Handels und auch nicht der Landwirtschaft, aber im Zweifel notwendig.

In Richtung STV schreiben die Verbände: „Die Züchter scheinen hier offensichtlich mal wieder einen konfrontativen Kurs verfolgen zu wollen, bei dem sich die Frage stellt, ob die Zielsetzung, nämlich die berechtigten Forderungen der Züchter auf Bezahlung der Saatgut-Lizenzen, weiterhin im Fokus steht. Dieser Weg wird von vielen Händlern, die als Partner von Züchtern in der Fläche aktiv sind, nicht mehr verstanden,“ so der Sprecher des Raiffeisenverbandes gegenüber top agrar.  

DBV rät von Vertragstrafe ab

Darüber, ob die Unterzeichnung von Vertragstrafen aber überhaupt nötig ist, herrscht hingegen weiter Unklarheit. Der Deutsche Bauernverband und andere Rechtsanwälte raten den Landwirten eher von der Unterzeichnung ab. "Aus dem Urteil ergibt sich unserer Ansicht keine rechtliche Grundlage für überzogene Garantieerklärungen oder gar Vertragsstrafen," so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken im Interview mit AgraEurope.

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