Das Erntegut-Urteil hat den Stein ins Rollen gebracht: Alle Händler von Getreide, Kartoffeln und Leguminosen müssen sich jetzt darum kümmern, wie sie das Thema Sortenschutz künftig behandeln. Gestern hat dazu die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ein Verfahren vorgestellt, dass sie Landwirten und Händlern ab dem 15. Juli kostenlos zur Verfügung stellen will. Dabei sollen Landwirte u.a. ihre Anbauflächen mit dem GAP-Flächenantrag nachweisen.
Für Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau (IGN), ist die geplanten Erntegut-Bescheinigung eine Datenerfassungsfalle. „Nach BGH-Urteil unterliegen die Erfassungshändler einer Erkundigungspflicht über die sortenschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Ernteguts. Jedoch hat der BGH den Rahmen der Erkundigungspflicht nicht bestimmt, eine Ausforschungs- oder Investigationspflicht ist jedenfalls nicht begründet. Genau diese Ausforschung wollen der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die STV aber nun durch die Hintertür einführen,“ so Janßen in einer Pressenmitteilung.
Handel sollte sich keine Vertragsstrafen unterschreiben lassen
IGN und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) empfehlen den Berufskollegen, sich nicht voreilig auf die vorgesehen „Ernte-Bescheinigung“ von BDP und STV einzulassen. Zugleich fordern wir Deutschen Raiffeisenverband und den Agrarhandel auf, Ihre Mitgliedsunternehmen nicht länger anzuhalten, von den anliefernden Landwirtschaftsbetrieben grundlos Erklärungen mit Vertragsstrafenversprechen abzuverlangen.