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AbL und IG Nachbau halten Erntegut-Bescheinigung für „Datenerfassungsfalle“

Am 3. Juni hat die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH ihre neuen Pläne vorgestellt, um über eine Erntegut-Bescheinigung mehr Nachbaugebühren einzusammeln. Dagegen regt sich Widerstand.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Erntegut-Urteil hat den Stein ins Rollen gebracht: Alle Händler von Getreide, Kartoffeln und Leguminosen müssen sich jetzt darum kümmern, wie sie das Thema Sortenschutz künftig behandeln. Gestern hat dazu die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) ein Verfahren vorgestellt, dass sie Landwirten und Händlern ab dem 15. Juli kostenlos zur Verfügung stellen will. Dabei sollen Landwirte u.a. ihre Anbauflächen mit dem GAP-Flächenantrag nachweisen.

Für Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau (IGN), ist die geplanten Erntegut-Bescheinigung eine Datenerfassungsfalle. „Nach BGH-Urteil unterliegen die Erfassungshändler einer Erkundigungspflicht über die sortenschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Ernteguts. Jedoch hat der BGH den Rahmen der Erkundigungspflicht nicht bestimmt, eine Ausforschungs- oder Investigationspflicht ist jedenfalls nicht begründet. Genau diese Ausforschung wollen der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die STV aber nun durch die Hintertür einführen,“ so Janßen in einer Pressenmitteilung.

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Handel sollte sich keine Vertragsstrafen unterschreiben lassen

IGN und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) empfehlen den Berufskollegen, sich nicht voreilig auf die vorgesehen „Ernte-Bescheinigung“ von BDP und STV einzulassen. Zugleich fordern wir Deutschen Raiffeisenverband und den Agrarhandel auf, Ihre Mitgliedsunternehmen nicht länger anzuhalten, von den anliefernden Landwirtschaftsbetrieben grundlos Erklärungen mit Vertragsstrafenversprechen abzuverlangen.

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