Deutsche Landwirte haben in den letzten 20 Jahren den Anbau von Braugerste deutlich eingeschränkt, sodass die heimische Ware nicht mehr ausreicht. Ein Grund war, dass die Landwirte die zum Teil sehr eng gefassten Vorgaben der Qualitätsparameter wie Eiweißgehalt, Vollgerstenanteil und Kornanomalien häufig nicht einhalten konnten und dann die Qualitätsprämie verloren ging.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat nun unter Federführung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) zusammen mit dem Deutschen Mälzerbund einen ersten Standardvertrag ausgearbeitet, der letzte Woche in Bamberg von den Vertragspartnern unterzeichnet wurde.
Qualitätsparameter sind weiter gefasst
Ein Kernpunkt ist, dass die Qualitätsparameter, ab der Ware gestoßen wird, weiter gefasst sind:
Beim Eiweißgehalt wird zwischen 8,5 % und 11,5 % der Vertragspreis abgerechnet. Gestoßen wird aber erst ab 12,5 %. Zwischen 11,6 % und 12,5 % sowie unter 8,5 % ist jedes Zentel-Prozent Über- oder Unterschreitung mit einem Abschlag von 1,5 € pro Tonne abzurechnen.
Der Vollgerstenanteil soll mindestens 90 % betragen, gestoßen wird aber erst unter 75 %. Zwischen 90 % und 75 % wird jeder fehlende Prozentpunktmit einem Abschlag 1 zu 1 abgerechnet. Die Vergütung der abgezogenen Menge an Kleinkorn muss je nach Erntejahr festgelegt werden.
Der Anteil aufgesprungener Körner darf 2 % nicht überschreiten. Die Summe aller Kornanomalien ohne Zwiewuchs und Auswuchs darf 10 % nicht überschreiten.
Zudem enthält der Vertrag auch einen Eigentumsvorbehalt gemäß § 42 der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel.
Gilt auch für Braugerste im Herbstanbau
Der Standardvertrag gilt nicht nur für die Sommerbraugerste, sondern auch für die Sommergerste im Herbstanbau und für Winterbraugerste. Die beiden letzten Anbauvarianten haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
"Vertrag wird sich durchsetzen"
Die Marktpartner müssen sich zwar nicht zwingend an den neuen Standardvertrag halten. Markus Burteisen, Präsident des Deutschen Mälzerbundes und Geschäftsführer der Bamberger Mälzerei, erwartet jedoch, dass er sich mittelfristig durchsetzen wird. Hoffnungsvoll stimmt ihn, dass die Mitglieder des Brauerbundes und die landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften die Bedingungen des Vertrages vorab mit großer Mehrarbeit akzeptiert haben.
Bundesweite Wirkung
DBV-Getreidepräsident Torsten Krawczyk geht davon aus, dass der Vertrag bundesweit Wirkung entfaltet. Er hofft, dass dadurch der Anbau von Braugerste für die Landwirte wieder attraktiver wird. Das sei nötig, weil die Fruchtfolgen in den letzten Jahren immer Wintergetreide-lastiger geworden seien.
„Den Anbaurückgang stoppen“
BBV-Getreidepräsident Hermann Greif geht davon aus, dass mit dem Vertrag das Anbaurisiko für die Landwirte kleiner wird und die regionalen Kreisläufe bei der Braugerste wieder gestärkt werden. Ziel sei, den Anbaurückgang zu stoppen und den Anbau wieder anzukurbeln. Zudem soll der Vertrag Vorbildfunktion für weitere Kulturarten haben.