Auf vielen Betrieben steht in Kürze die Beseitigung von Zwischenfruchtbeständen an. Zudem wollen viele vor dem Anbau von Sommerungen im kommenden Frühjahr u. a. noch Altunkräuter bekämpfen. Der Einsatz von Glyphosat ist dabei in folgenden Fällen zulässig:
Nicht abgestorbene Zwischenfruchtbestände sowie Altunkräuter und -ungräser darf man vor der Saat von Sommerungen mit Glyphosat abtöten, wenn die Aussaat der Sommerkultur im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Gleiches gilt für Flächen, die sich in den Erosionsgefährdungsklassen KWasser und KWind befinden.
Wer vor dem Anbau einer Sommerung pflügt, darf Glyphosat nur gegen schwer bekämpfbare Problemunkräuter und -ungräser einsetzen. Das können z. B. überdauernde (perennierende) Unkräuter wie Ampfer oder Ackerkratzdistel sein. In einigen Bundesländern fällt neben Quecke auch Ackerfuchsschwanz unter die Problemungräser. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst.
Auflagen beachten
Vor dem Kauf eines Glyphosat-haltigen Präparates sollten Sie zudem darauf achten, dass es nicht die Auflage NT 307-90 hat. Diese besagt, dass man das Produkt nur auf 90 % einer Fläche einsetzen darf. Weil Unternehmen gegen diese Auflage geklagt haben, ist sie zurzeit bei vielen Mitteln ausgesetzt. Fragen Sie daher bei Ihrem Händler nach, ob das gewünschte Produkt mit dieser Auflage belegt ist.
Hinweis: Die Zulassung des Produktes Roundup PowerFlex ist laut dem Hersteller Bayer kürzlich planmäßig ausgelaufen. Die Abverkaufsfrist endet am 16.5.2025, die Aufbrauchfrist am 16.5.2026. Nachfolger ist Roundup Future, das ab Anfang 2025 erhältlich ist. Es wurde laut Hersteller neu formuliert und enthält 500 g/l Glyphosat. Es soll bei verschiedensten Wetterbedingungen gut wirken, eine breite Zulassung in den unterschiedlichsten Kulturen haben, gut mischbar und nach einer Stunde regenfest sein.