Wer Ackerhygiene groß schreibt, beugt Pflanzenkrankheiten und Unkräutern vor. Oft wird die Wirkung einer konsequenten Feldhygiene unterschätzt. Sind die Hygienemaßnahmen unzureichend, können Schäden auftreten, die sich nur durch langfristige Sanierungsmaßnahmen wieder reduzieren lassen. Ein Beispiel aus dem Kartoffelbereich sind Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis und Globodera pallida) oder das Erdmandelgras (Cyperus esculentus). Eine aktive Bekämpfung ist kaum oder gar nicht möglich. Daher sind vorbeugende Maßnahmen und Früherkennung die wirkungsvollsten Werkzeuge. Dazu gehören
Allgemein:
Landwirtschaftliche Maschinen, sei es Grubber oder Kartoffelroder, nach jedem Schlag von anhaftender Erde befreien. Vor allem wenn diese überregional eingesetzt werden! Die Umsetzung ist in vielen Situation (z.B. Arbeitserledigung durch Lohnunternehmen) schwierig darzustellen, aber dennoch sinnvoll.
Abfallerde, die u.a. beim Ein-/Auslagern anfällt, nur auf die jeweiligen Ursprungsflächen verteilen.
Vorsicht bei Tauschflächen, wenn keine oder nur wenige Informationen zu dem „Hygienestatus“ des Schlags bekannt sind.
Bei Kartoffelzystennematoden:
Zertifiziertes Pflanzgut nutzen, da dieses von amtlich untersuchten befallsfreien Flächen stammt. Die Zysten werden nämlich häufig durch die anhaftende Erde von Pflanzkartoffeln verschleppt.
Fruchtfolge: Kartoffelzystennematoden sind typische Fruchtfolgeschädlinge, daher reduziert eine weite Fruchtfolge das Befallsrisiko bzw. die Befallsdichte der Nematoden.
Beseitigung von Durchwuchskartoffeln, da diese eine ideale Vermehrungsmöglichkeit für die Kartoffelzystennematoden darstellen.
Unkräuter, vor allem Nachtschattengewächse, konsequent bekämpfen, da diese teilweise als Wirtspflanze dienen.
Resistente Sorten nutzen.
Bei Erdmandelgras:
Der Mais als konkurrenzstarke Kultur in Kombination mit den richtigen Begleitmaßnahmen bietet noch die beste Möglichkeit, um das Erdmandelgras zu unterdrücken.
Entsprechende Begleitmaßnahmen sind u.a. eine tendenziell späte Maisaussaat mit vorhergehender mehrfach wiederholter Bodenbearbeitung.
Hinweis zur Diagnose von Kartoffelzystennematoden:
Beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen können Pflanzen- sowie Bodenproben zur Untersuchung von Nematoden eingeschickt werden. Bei den Bodenproben sollte mindestens eine Mischprobe (min. 500 ml) je ha untersucht werden. Dabei sollte diese wiederum aus mindestens 30 Einstichen (Pürckhauer Bohrstock) bestehen. Weitere Informationen, Probenbegleitscheine und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW.
Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.