Die Zulassungssituation bei den Pflanzenschutzmitteln ändert sich immer wieder. Deshalb ist es sinnvoll, dass Pflanzenschutzmittellager regelmäßig zu kontrollieren. Nach Saisonende im Winter ist nun ein guter Zeitpunkt dafür.
Wie lange darf ich Pflanzenschutzmittel aufbrauchen?
Ist die Zulassung regulär ausgelaufen, gilt in der Regel noch eine Abverkaufsfrist von bis zu sechs Monaten. Anwender dürfen die Mittel danach noch innerhalb einer Frist von maximal zwölf zusätzlichen Monaten aufbrauchen.
Anders sieht es aus, wenn die zuständige Stelle die Zulassung widerrufen hat. Dann gelten je nach Mittel oft abweichende, kürzere Fristen oder sogar ein komplettes Anwendungsverbot.
Eine Zusammenstellung der bislang abgelaufenen Mittel für das Jahr 2024 finden Sie im folgenden Dokument: (Stand Oktober 2024)
Was mache ich mit übriggebliebenen Mitteln ohne Zulassung?
Nicht mehr zugelassene Mittel müssen Sie fachgerecht entsorgen. Bis dahin sollte man diese Produkte laut LWK NRW getrennt von den anderen Mitteln im Lager aufbewahren und eindeutig markieren (z.B. durch ein Schild mit der Aufschrift „zum Entsorgen“). Das beugt Lager- und Anwendungsfehler vor.
Pflanzenschutzmittelreste und unbrauchbar gewordene Mittel können Sie etwa bei den Sammelstellen des PRE-Systems des Industrieverbands Agrar fachgerecht entsorgen. Die regionalen Sammelstellen und Abgabetermine für Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien finden Sie auf der Webseite des PRE (https://www.pre-service.de/). Die Entsorgung kostet aktuell 3,15 €/kg PSM. Jeder Landwirt kann maximal 1 t Pflanzenschutzmittel abgeben. Für darüber hinausgehende Mengen ist eine individuelle Vereinbarung mit dem Entsorger, der Fa. RIGK GmbH, Wiesbaden, notwendig.
Wo kann ich leere Kanister abgeben?
Leere und übriggebliebene Pflanzenschutzmittelkanister dürfen nicht einfach im Restmüll entsorgt werden. Stattdessen können Sie die restentleerten und gespülten Verpackungen u.a. von Pflanzenschutzmitteln, Flüssigdüngern, Wachstumsreglern und Biostimulanzien kostenlos bei einer der PAMIRA-Sammelstellen abgeben.
Die bundesweit rund 400 Sammelstellen befinden sich meist bei regionalen Landhändlern. Die nächste Sammelstelle finden Sie auf der PAMIRA-Webseite (https://www.pamira.de/). Achtung: Größere Beizmittelverpackungen (über 50 l) müssen vor der Entsorgung angemeldet werden, da sie nur an speziellen Terminen entgegengenommen werden.
So lagern Sie Pflanzenschutzmittel richtig:
Für eine sachgerechte Lagerung von Pflanzenschutzmitteln gilt es folgende Punkte zu beachten.
Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln nur in fest verschlossenen Originalverpackungen.
Lagerung in einem separaten, verschließbaren, kühlen, gut belüfteten, trockenen, frostsicheren Raum mit widerstandfähigen Wänden und fester Tür (keine brennbaren Baumaterialien; es sind weder Holzregale einzubauen, noch sollten größere Gebindeeinheiten im Karton belassen werden; die Lagerung in ausgedienten Kühltruhen ist nicht regelkonform).
Das Lager ist als Pflanzenschutzmittellager mit der Aufschrift „Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zutritt verboten“ zu versehen.
Schutzausrüstungen (Handschuhe, Brille, Atemschutz usw.) sind in der Nähe des Lagers, aber getrennt von den PSM aufzubewahren.
Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Mittel sind zum Nachschlagen aufzubewahren.
Eine Lagerliste muss geführt werden: sie ermöglicht regelmäßige Bestandsaufnahme und beugt ein Überlagern von nicht mehr zugelassenen PSM vor.
Zusammenlagerungsverbot von brennbaren Mitteln (F und F+) mit giftigen (T) bzw. sehr giftigen (T+) Mitteln beachten.
10 % der Lagermenge, aber mindestens das größte Gebinde, muss aufgefangen werden können (z.B. in anerkannten PSM-Schränken verbaute Auffangwanne). (Befindet sich der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet: 100% bzw. die gesamte Lagermenge).