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topplus Urteil zu Roten Gebieten

OVG kippt niedersächsische Landesdüngeverordnung

Vor dem OVG Lüneburg wurde am Dienstag verhandelt, ob die Ausweisung der Roten Gebiete in Niedersachsen rechtswidrig war. Nun ist das Urteil gefallen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Dienstag geurteilt, dass die aktuelle Landesdüngeverordnung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.

„Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen“, sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges. Das Landvolk werde jetzt die Begründung des Gerichts abwarten und daraus dann die Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen, führt Berges weiter aus.

„Wir fordern ohnehin in erster Linie, dass mit einer neuen Bundesregierung nun Verbesserungen für die in angeblich nitratbelasteten Gebieten wirtschaftenden Landwirte auf den Weg gebracht werden müssen“, sieht Berges die Politik in der Pflicht hier Abhilfe im Sinne der Landwirte zu schaffen.

Hintergrund

Im Sommer 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Ausweisung der roten Gebiete rechtswidrig sei. Es sah aber keine Dringlichkeit, so dass erst jetzt die mündliche Verhandlung folgte.

Niedersachsens Landwirte halten das Vorgehen bei der Ermittlung des belasteten Grundwassers für fehlerhaft und die Beschränkungen, die ihnen auferlegt werden, für unverhältnismäßig, erinnert der NDR.

Bislang verpflichtet die Düngeverordnung die Landwirte, in den roten Gebieten die Stickstoff-Düngung ihrer Felder einzuschränken, was zu erheblichen Qualitätsminderungen der Feldfrüchte und zu großen Ertragseinbußen führt. So ist es dort vielfach nicht mehr möglich, vermarktbaren Weizen mit Backqualität zu produzieren. Gerade mit Blick auf nicht erreichbare Qualitäten seien Feldfrüchte aus den roten Gebieten zu dem eigentlichen Zweck bei den Mühlen nicht mehr absetzbar. Die daraus entstehenden Mindererlöse auf den Höfen seien betrieblich unzumutbar.

Das Landvolk hofft, dass die Entscheidung des OVG die politisch Verantwortlichen in Bund und Land dahingehend sensibilisiert, dass die betroffenen Landwirte nicht länger hingehalten werden dürfen und dringend eine Lösung auf den Tisch muss. „Ein weiteres Warten der Politik auf eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig würde nämlich noch Jahre dauern, ohne dass sich für unsere Landwirte etwas substanziell verändert“, erklärt Berges abschließend.

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