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DBV-Bewertung

Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm gut, wenn Qualität stimmt

Die Phosphorrückgewinnung ist ab 2029 gesetzlich verpflichtend. Bund, Länder und Branchenverbände wollen die Vorgabe nun erfüllen. Der DBV besteht auf hohe Qualitätsanforderungen an den Rohstoff.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt Phosphorrecycling aus Klärschlämmen. Dies könne eine Möglichkeit sein, die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren, erklärte Generalsekretär Bernhard Krüsken. Er besteht gleichzeitig aber auf hohen Anforderungen an die Qualität hinsichtlich etwaiger Schadstoffgehalte und an die Pflanzenverfügbarkeit des Phosphors. Der Einsatz müsse für Böden und Verbraucher unbedenklich sein.

Rückgewinnung ab 2029

Krüsken reagierte damit auf eine gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und der Entsorgungsbranche. Sie wollen ihre Anstrengungen zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm verstärken. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung zur Rückgewinnung, die 2029 in Kraft tritt. 

Ministerium verspricht Risikofreiheit

„Wir setzen uns dafür ein, dass der zurückgewonnene Phosphor sicher und wirksam als Düngemittel verwendet werden kann und entsprechend aufbereitet wird“, versicherte Agrarstaatssekretärin Silvia Bender. Zwar böten nationale und EU-Regeln heute bereits viele Möglichkeiten, den Nährstoff aus Klärschlamm zurückzugewinnen. Man müsse jedoch gleichzeitig sicherstellen, dass Phosphor insgesamt optimal genutzt werde.

Auch die Staatssekretärin bezeichnete die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm als einen Weg, die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren.

Großes Potenzial

Bislang wird nur wenig Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen. In Deutschland fällt jährlich Klärschlamm im Umfang von rund 1,7 Mio. t an. Das Rückgewinnungspotenzial veranschlagt das Umweltbundesamt (UBA) auf etwa 50.000 t Phosphor pro Jahr. Nach derzeitigem Planungsstand würde jedoch im Jahr 2029 nur ein Bruchteil davon ausgeschöpft.

Anlagenkapazitäten ausbauen

Man werde sich dafür einsetzen, eine fristgerechte Umsetzung der ab 2029 vorgeschriebenen Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sicherzustellen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung, die das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium, 13 Länder sowie Branchenverbände unterzeichnet haben. Insbesondere soll der Ausbau der Anlagenkapazitäten zur Phosphorrückgewinnung forciert werden. Mit den notwendigen Planungen und Arbeiten soll bei allen betroffenen Klärschlammerzeugern sofort begonnen werden, sofern das noch nicht erfolgt ist.

Abwassergebühren steigen

Angestrebt wird, die Phosphorrückgewinnungskosten bereits vor 2029 auf die Abwassergebühren umzulegen. Prüfen will man, wie durch Ausschreibungen zur Verwertung von Klärschlamm die notwendige Investitionssicherheit geschaffen werden kann. Schließlich will man die Fragen beantworten, die mit einer Nutzung der rückholbaren Ablagerung von Klärschlammverbrennungsaschen entstehen. Eine Arbeitsgruppe der Länder soll den Stand der Umsetzung begleiten und über Fortschritte berichten.

Grundlegende Hindernisse

Es gibt allerdings noch einige grundlegende Hindernisse für eine Umsetzung der Phosphorrückgewinnung ab 2029. Dazu zählen fehlende langfristige Ausschreibungen zur Verwertung von Klärschlamm und Fragen der Finanzierung über die Abwassergebühren. Auch bei der rückholbaren Ablagerung von Klärschlammverbrennungsaschen sind noch zahlreiche technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen zu beantworten.

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