In Sachsen-Anhalt erhöht sich der Umfang der mit Nitrat belasteten landwirtschaftlich genutzten Fläche von circa 73.000 Hektar auf circa 135.200 Hektar. Prozentual gesehen steigt damit der Anteil dieser Flächen im Verhältnis zu landwirtschaftlich genutzter Fläche von 6,3 auf 11,7 %.
Das geht aus der neuen Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften hervor, die das Landeskabinett in Magdeburg am Dienstag beschlossen hat. Die betroffenen Roten Gebiete sind in folgender Übersichtskarte im Geoportal des Landes einsehbar: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de.
Eine Ausweisung von durch Phosphor belastete Gebiete erfolgt in Sachsen-Anhalt hingegen nicht. Es gelten die erweiterten Anforderungen des Fachrechtes, teilt das Landwirtschaftsministerium aus Magdeburg mit.
Schärfere Düngeregeln in den Roten Gebieten
Liegt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche innerhalb eines Roten Gebietes, müssen die Landwirtschaftsbetriebe zusätzliche düngerechtliche Anforderungen einhalten. Dazu gehören:
- Eine Verringerung des Düngebedarfs um 20%, gemessen am Durchschnitt der nitratbelasteten Gebieten bewirtschafteten Flächen des Betriebes, wobei Ausnahmen vorgesehen sind.
- Ein Verbot der Herbstdüngung von Winterraps und -gerste und von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
- Eine schlagbezogene N-Obergrenze für die Ausbringung organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in Höhe von 170kg N je Hektar.
- Ein Verbot der Stickstoffdüngung von Sommerkulturen, wenn nicht auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde.
Ausnahmen werden wohl dauern
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) setzt weiterhin Hoffnungen auf Ausnahmen für Betriebe mit nachweislich niedrigen Stickstoffüberschüssen. „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, die nachhaltig wirtschaften, nicht benachteiligt werden, sofern sie nachweisen, dass sie nicht zu den Verursachern der Nitratbelastung gehören und eine weitere Optimierung des Messstellennetzes erfolgt“, sagte Schulze.
Damit solche Ausnahmen möglich sind, müssten auf Bundesebne allerdings sowohl das Düngegesetz als auch die Düngeverordnung erneut angepasst werden. Und dann müsste auch noch die EU-Kommission das Verfahren akzeptieren. Das kann nach Einschätzung von Beteiligten auf Bundes- und Länderebne allerdings dauern.
Sachsen-Anhalt ist eines der letzten Bundesländer, das die Neuausweisung der Roten Gebiete veröffentlicht. Auf Druck der EU hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die Länder ihre Roten Gebiete bis Ende November 2022 überprüfen und neu ausweisen müssen.
Die Neuausweisung fußt nun wieder vor allem auf den Ergebnissen der Messstellen. Die 2020 auch in Sachsen-Anhalt bei der Ausweisung der Roten Gebiete eingeführte emissionsbasierte Binnendifferenzierung ist nicht mehr erlaubt.