Genauso „gefährlich“ wie Glyphosat bewerten Umweltschützer den Herbizidwirkstoff Pendimethalin. Der Verein Umweltinstitut München und das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) poltern aktuell gegen die technische Verlängerung der Zulassung für weitere zwei Jahre. Sie verlangen vielmehr, dass die Zulassung Ende November 2024 ausläuft.
Was ist das Problem?
Aus Sicht der Gegner birgt Pendimethalin nicht nur Gefahren für die Artenvielfalt, sondern auch für die menschliche Gesundheit. Es könne laut offizieller EU-Einstufung vermutlich das ungeborene Kind während der Schwangerschaft schädigen, schreibt Umweltinstitut München.
In den USA werde Pendimethalin von den Behörden als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Zahlreiche Studien würden diesen Verdacht stützen, heißt es. In der EU hingegen fehle eine entsprechende Einstufung.
Stoff verflüchtigt sich in Luft
Die Kritiker verweisen außerdem auf Studien, die nahelegen, dass Pendimethalin in das menschliche Hormonsystem eingreift sowie das Erbgut verändert. Zudem sei Pendimethalin sehr flüchtig. Das heißt, es bleibt nicht auf dem Feld, auf dem es ausgebracht wurde, sondern verbreitet sich unkontrolliert über tausende von Kilometern durch die Luft.
„Wir haben selbst gemessen und den Stoff nicht nur in Naturschutzgebieten, sondern auch in Privatgärten und sogar in Wohnsiedlungen gefunden. Und selbst im Hausstaub konnte Pendimethalin bereits nachgewiesen werden“, so Umweltinstitut München.
Steht schon auf EU-Liste
Aufgrund seiner Gefährlichkeit steht Pendimethalin bereits seit 2017 auf der Liste der sogenannten „Substitutionskandidaten“ der EU. Dies sind Stoffe, die so gefährlich sind, dass sie eigentlich vom Markt genommen und durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden müssten, argumentieren die Münchner weiter. Trotzdem habe die EU vor kurzem den Einsatz von Pendimethalin für weitere zwei Jahre genehmigt – obwohl nicht einmal eine aktuelle Risikobewertung vorliegt.
Jetzt geht es vor Gericht
Dank „zahlreicher Spenden“ der Unterstützer konnten der Verein und das Bündnis BEL Anwältin Dr. Caroline Douhaire beauftragen, die bereits die ersten Schritte für die Klage eingeleitet hat. Sie argumentiert: „Technische Verlängerungen sollten nur in Ausnahmefällen gewährt werden, doch die EU-Kommission greift sehr häufig darauf zurück. Das hat zur Folge, dass potenziell gefährliche Pestizidwirkstoffe oft über lange Zeiträume hinweg weiter eingesetzt werden, ohne dass ihre Risiken für Mensch und Umwelt anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gründlich überprüft wurden. Zudem legt die fundierte Recherche des BEL und des Umweltinstituts nahe, dass es erhebliche Gründe gibt, die Genehmigung von Pendimethalin zu überdenken.“
In einem ersten Schritt habe sie nun bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Genehmigung von Pendimethalin beantragt. Wird dieser abgelehnt, will Douhaire im nächsten Schritt eine so genannte Nichtigkeitsklage einreichen. Das anschließende Gerichtsverfahren kann sich dann über mehrere Monate oder noch länger hinziehen.