Das Unternehmen argumentiert, dass die widersprüchlichen Urteile von Bundesberufungsgerichten in den Rechtsstreitigkeiten um angebliche Gesundheitsschäden durch das Pflanzenschutzmittel Roundup vor dem obersten Gericht eine Prüfung der Frage nach dem Vorrang von Bundesrecht erforderlich machten.
Darf man allein wegen fehlender Warnhinweise klagen?
Laut Bayer geht es dabei um die grundlegende Frage, ob Klagen wegen fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner US-Bundesstaaten beruhen, durch Bundesrecht ausgeschlossen seien. Mehrere Zehntausend solcher Klagen seien bei amerikanischen Gerichten anhängig. Die Rechtsstreitigkeiten stellten auch infrage, ob Monsanto Landwirten und anderen professionellen Nutzern weiterhin glyphosatbasierte Produkte anbieten könne.
Andere Gerichte sagten Nein
Bayer argumentiert, dass eines der Bundesberufungsgerichte in einem verhandelten Fall zu dem Schluss gekommen sei, dass das Bundesgesetz explizit die Klage wegen angeblich fehlender Krebswarnung auf dem Etikett ausschließe.
Gesetzlich sei klar, dass ein US-Bundesstaat keine Anforderungen an Produktlabel stellen dürfe, die sich vom Bundesgesetz unterschieden oder darüber hinausgingen, so der Konzern. Andere Bundesberufungsgerichte seien in der Frage hingegen zu einem anderen Schluss gekommen. Daher könne nur der Supreme Court für Klarheit sorgen.
Widersprüchliche Urteile
Monsanto hatte bereits zwei Anträge auf Überprüfung zu Roundup-Verfahren beim US Supreme Court eingereicht. Dies erfolgte allerdings, bevor es im August 2024 eine Entscheidung durch ein Bundesberufungsgericht im Fall Schaffner gab, wodurch es zu widersprüchlichen Urteilen auf Berufungsebene gekommen ist.
Der Fall Durnell war im Oktober 2023 vor dem Missouri Circuit Court for the City of St. Louis verhandelt und zugunsten der Klägerseite entschieden worden. Die Jury war der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre und hatte dem Kläger 1,25 Mio. $ (1,14 Mio. Euro) zugesprochen.