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Was hilft gegen den Drahtwurm?

Gegen Drahtwürmer in Kartoffeln gibt es biologische und chemische Mittel. Ob ihre Leistung ausreicht, zeigen aktuelle Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz.

Lesezeit: 4 Minuten

Unser Autor: Manfred Mohr, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Neustadt

Schäden durch Drahtwürmer in Kartoffeln nehmen bundesweit immer weiter zu. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmende ­Erwärmung und die Zunahme von Begrünungs- und Stilllegungsflächen. Dadurch haben sich ihre Lebensbedingungen verbessert. Die Folge: Zunehmende Qualitätsmängel an den Knollen und eine weitere Ausbreitung bisher we­niger relevanter Arten wie Agriotes sordidus. Diese wärmeliebende Art mit verkürzter Larvenentwicklung konnte ­bereits 2008 und 2009 in der Oberrheinebene nachgewiesen werden. Aktuelle Funde aus dieser Region zeigen einen Anteil von 99 %. In den weniger warmen Regionen treten vor allem die drei Arten Agriotes lineatus, Agriotes obscurus und Agriotes sputator auf.

Schnell gelesen

  • Drahtwürmer bedrohen zunehmend den Kartoffelanbau. Wärmere Tempera­turen und mehr Brache- und Zwischenfruchtflächen begünstigen ihr Auftreten.

  • Die Wirkungsgrade der direkten Bekämp­fung mit biologischen oder chemischen Mitteln reichen oft nicht aus – wie Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz zeigen.

  • Um Drahtwürmer effizient zu dezimieren, ist eine ausgeklügelte Fruchtfolge-, Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutzstrategie erforderlich.

Welche Möglichkeiten der  direkten Drahtwurmbekämpfung  es in Kartoffeln zurzeit gibt, zeigen aktuelle Versuche des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Mit welchen vorbeugenden und ackerbaulichen Maßnahmen Sie den Drahtwurm eindämmen können, erläutert ein Biolandberater Christian Landzettel im Interview.

Wie gut wirken die Mittel?

Im Jahr  2022  führte das DLR an den Standorten Schifferstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) und Neuerburg (Kreis Wittlich) Versuche mit verschiedenen biologischen und chemischen Mitteln durch. Der Ausgangsbefall war mit 92 % in Schifferstadt und nur 20 % in Neuerburg sehr unterschiedlich.

In Schifferstadt konnten Spintor GR, Force Evo und Attracap den Befall nur leicht senken. Insgesamt reichte die Reduktion aber bei Weitem nicht aus – so lag der Wirkungsgrad von Spintor GR und Force Evo (keine Zulassung in 2024) bei 9 %, Attracap erreichte 2 %.

In Neuerburg erreichten Spintor GR und Force Evo Wirkungsgrade von 33 bzw. 31 %. Attracap, zur Pflanzung ausgebracht, reduzierte den Befall dagegen nicht.

In  2023  verglich man am Standort Bellheim im rheinland-pfälzischen Ober­rheingraben die Wirksamkeit der Va­rianten Attracap, SoilGuard 0.5 GR, ­SoilTonic G, Force Evo gefolgt von SoilTonic E, Force Evo, Senfmehl und Spintor GR. In der Kontrolle wiesen 38 % der Knollen mindestens eine Fraßstelle auf.

Wie aus der Übersicht 1 ersichtlich, verringerten die vier Versuchsglieder Attracap, SoilTonic G, Force Evo und Spintor GR – anders als in 2022 – den Befall an den Knollen nicht. Mit einem Wirkungsgrad von 23 % schnitt SoilGuard 0.5 GR am besten ab, gefolgt von Senfmehl (12 %) und der Kombination aus Force Evo plus SoilTonic E (8 %).

Insgesamt waren die Ergebnisse somit mehr als ernüchternd. Ein Erklärungsversuch ist der mehrfache Witterungswechsel. So waren die Böden direkt nach der Pflanzung feucht, danach folgte eine lang anhaltende Trockenheit mit deutlich ansteigenden Temperaturen. Zudem wurde der größte Anteil der Drahtwürmer erst spät in der obersten Bodenschicht beobachtet.

Höchststand an Mitteln in 2024

In diesem Jahr standen mit Karate 0.4 GR, Ercole, Spintor GR (auch im Ökoanbau einsetzbar) und SoilGuard 0.5 GR gleich vier chemische Produkte zur Drahtwurmbekämpfung zur Verfügung. Die ersten drei haben sogar eine reguläre Zulassung, was mit Blick auf die letzten Jahre erwähnenswert ist (siehe Übersicht 2). Spintor GR stellt hier in zweierlei Hinsicht eine Besonderheit dar. Zum einen gehört der Wirkstoff Spinosad zu einer anderen Wirkstoffgruppe (IRAC-Code 5) und man kann es auch im ökologischen Landbau einsetzen.

Ebenfalls im Ökolandbau zugelassen, aber seit 2017 nur über eine jährliche Notfallzulassung nach Artikel 53 einsetzbar, ist das biologische Produkt ­Attracap. Zusätzlich zu der Ausbringung beim Legen (BBCH 01) war in der Notfallzulassung für 2024 der An­wendungszeitpunkt „kurz vor Reihenschluss (BBCH 21 – 33)“ erlaubt. Auch zu diesem Termin muss man das Produkt in den Boden einarbeiten.

Fazit: Die Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz verdeutlichen, dass mit einer direkten Bekämpfung allein der Drahtwurm nicht zu kontrollieren ist.

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