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topplus Krise bei der Baywa

BaFin prüft Baywa wegen Verdacht auf Verstöße gegen Bilanzvorschriften

Weil die Baywa AG möglicherweise gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe, prüft die BaFin nun den Konzernabschlusses 2023. Kritik am Risikomanagement der Baywa gibt es schon länger.

Lesezeit: 3 Minuten

Die existenzielle Krise des Agrarhandelskonzern Baywa AG ist nun auch ein Fall für die Finanzaufseher. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilte, hat sie eine Prüfung des Konzernabschlusses 2023 angeordnet.

Die Behörde begründet den Schritt damit, dass ihr konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Baywa AG gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Die Darstellung der Finanzlage und der Risiken aus der Finanzierung des Konzerns sowie die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht seien möglicherweise fehlerhaft.

Risiken durch Preis- oder Zinsänderungen müssen dargestellt werden

Wie die BaFin betont, müssen Unternehmen in ihrem Konzernabschluss und im Konzernlagebericht die Finanzlage und die Risiken aus der Finanzierung des Konzerns darstellen. Sie müssen darin zudem auf ihre Risikomanagementziele und -methoden eingehen. Dazu gehöre die Pflicht, das Liquiditätsrisiko zu beschreiben, also das Risiko, dass das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich erfüllen kann. Dies schließe das Refinanzierungsrisiko ein.

Außerdem müssen die Unternehmen laut BaFin das Risiko darstellen, dass sich Marktpreise oder Faktoren, die diese beeinflussen, verändern. Dies umfasse auch Risiken aus Zinssatzänderungen.

BaFin muss bei konkreten Anhaltspunkten prüfen

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie laut Wertpapierhandelsgesetz eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen anordnen. Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.

Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft sei oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt werde, betont die Baywa.

Kritik am Risikomanagement der Baywa

Kritik an den Bilanzen der Baywa gibt es schon länger. So hat der Wirtschaftswissenschaftler Professor Werner Geißler bereits im Juli dieses Jahres im Gespräch mit der Wirtschaftswoche darauf hingewiesen, dass die Baywa beim Risikomanagement erheblichen Nachholbedarf habe. Beim Lesen des Geschäftsberichtes erfülle die Baywa AG beim Risikomanagement und der Frühkrisenerkennung nur eines von zehn relevanten Kriterien, die der Gesetzgeber vorschreibe.

„Mangelhafte Risikoanalyse“

Zum Beispiel würden die Auswirkungen von Risiken auf das zukünftige Rating auf die Liquidität des Unternehmens nicht systematisch analysiert. Welche Folgen diese im Hinblick auf die Einhaltung wichtiger Kreditklauseln der Banken haben, bleibe ebenfalls unklar.

Auch Kennzahlen zum Grad der Bestandsgefährdung würden offenbar nicht berechnet. Das sei aber notwendig, um geeignete zur Krisenabwehr zu initiieren. Dies sei gesetzlich bereits seit 2021 vorgeschrieben.

„Aufsichtsrat und Vorstand haben versagt“

Der Honorarprofessor der TU Dresden kommt daher zum Schluss, dass Aufsichtsrat und Vorstand der Baywa beim Thema Risikomanagement versagt haben. Der Experte ist sich sicher, dass es auch vor 2023 schon genug Alarmsignale gab. Die Volatilität des Geschäfts habe sich erhöht, zugleich waren Margen und Eigenkapitalquote auf niedrigem Niveau.

„Es gab kaum Puffer, um durch die bestehenden Risiken bedingte unerwartete negative Entwicklungen aufzufangen.“ Management und Aufsichtsrat hätten daher „schon vor einem Jahr handeln können und müssen“, sagte Gleißner der Wirtschaftswoche.

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