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topplus Ran an die Fördertöpfe

Bund fördert wieder energieeffiziente Technik

Wer plant, in neue Technik zu investieren, sollte sich damit beeilen. Denn es winken attraktive Förderungen – doch keiner weiß, wie lange noch.

Lesezeit: 6 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Seit diesem Monat können Sie wieder Förderanträge für Investitionen einreichen, die CO2 einsparen. Zuschüsse gibt es etwa für Reifendruckregelanlagen, Futteran- und Spaltenbodenschieber, Futtermischwagen oder Hoflader mit E-Antrieb, Wärmetauscher, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Aber auch wer eine neue Fütterung oder Heizung einbaut, kann sich Zuschüsse von bis zu 40 % sichern.

Rund 48 Mio. € stehen zur Verfügung

Für das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ stellt der Bund knapp 48 Mio. € zur Verfügung. Für 2024 sind davon rund 24,5 Mio. €, für 2025 rund 23,5 Mio. € eingeplant. Anträge können Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Und da beginnt die Unwägbarkeit:  „Die Mittel sind begrenzt. In der Vergangenheit hat die BLE oftmals Förderungen von jetzt auf gleich beendet, weil die Mittel aufgebraucht waren“, gibt Norbert Hansmann zu Bedenken. Er bearbeitet als Milchvieh- und Energieberater der Landwirtschaftskammer (LWK) NRW viele Förderanträge. Ob 2025 nochmals neue Anträge gestellt werden können oder – wenn der Fördertopf 2024 ausgeschöpft werden sollte – Anträge aus 2024 in 2025 „rübergeschoben“ und im Zweifel die Gelder dadurch aufgebraucht werden, könne auch niemand mit Sicherheit sagen. „Wer in neue effiziente Technik investieren will, sollte damit nicht länger warten. Der Run auf die Förderungen hat schon begonnen“, mahnt Hansmann daher zur Eile.   

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Im Förderbereich „Einzelmaßnahmen“ wird der Ersatz oder die Nachrüstung veralteter Anlagen mit 30 % bezuschusst (siehe Übersicht, Bereich 3.1). Das ist vor allem, aber keinesfalls nur für Milchviehhalter interessant: „Bei der Milchgewinnung und -lagerung lässt sich viel Strom einsparen, da rund 80 % des Stromverbrauchs darauf entfallen“, betont Milchviehberater Hansmann. „Wer etwa eine konventionelle Vakuumpumpe gegen eine frequenzgesteuerte austauscht, spart bis zu 50 % Strom und erhält die 30-%-Förderung obendrauf“, so Hansmann. Auch der Austausch alter durch hocheffiziente Ventilatoren und Kompressoren wird mit 30 % gefördert. Insbesondere Erstere seien auf vielen Betrieben aber bereits vorhanden. Wichtig: Die Förderung gibt es nur bei einem 1 : 1-Austausch: „Einen alten Ventilator verschrotten und mithilfe der Förderung dafür 20 neue anschaffen, das geht nicht“, mahnt der Experte.

Wer seine Milch noch nicht vorkühlt, der kann sich den Einbau von Platten- oder Rohrkühlern vor dem Milchtank mit 30 % fördern lassen. Wärmetauscher haben die meisten Milchviehhalter bereits, schätzt Hansmann. „Wenn der aber zum Beispiel 20 Jahre alt und womöglich nicht mehr so leistungsfähig ist, sollten Sie überlegen, in einen neuen zu investieren. Nutzen Sie die 30 % Förderung, so lange sie noch verfügbar ist“, so der Berater. Große Nachfrage seitens der Milchviehhalter gebe es auch nach elektrischen und thermischen Speichern: „Etwa mit einer Eisbank zur Vorkühlung der Milch lässt sich der eigenproduzierte PV-Strom speichern und nutzen. Das kann sich in Verbindung mit der 30-%-Förderung durchaus lohnen.“

Reifendruckregelanlagen

Von Ackerbauern stark nachgefragt werde die Förderung mit 30 % von Reifendruckregelanlagen zur Nach- oder Erstausrüstung. Keine Zuschüsse, sondern zinsvergünstigte Darlehen gibt es für diese auch bei der Rentenbank. Wer die in Anspruch nimmt, der kann aber nicht noch zusätzlich den 30-%-Zuschuss der BLE erhalten.

Futteranschieber

„Obwohl sie nur 20 statt 30 % beträgt, wird die Förderung von Futteranschiebern und Spaltenbodenschiebern von Milchviehhaltern wie wild nachgefragt“, weiß Berater Hansmann. Denn etwa die Investition in einen Futteranschieber erhöht die Futteraufnahme merklich und lohnt auch schon ohne Förderung. Eher verhalten sei hingegen die Nachfrage nach der 20-%-Förderung elektrifizierter Landmaschinen als Ersatz für Maschinen mit Verbrennungsmotoren. „Der Ersatz vorhandener Maschinen durch beispielsweise selbstfahrende Futtermischwagen oder Hoflader mit Elektromotor scheint eher nicht lukrativ, könnte sich allerdings zum Beispiel lohnen, wenn PV-Strom im Betrieb vorhanden ist“, so Hansmann.

Fütterung, Heizung und Co.

Im Förderbereich „CO2-Einspar­investitionen nach Energieberatung“ (siehe Übersicht, Bereich 3.2) werden Maßnahmen und Vorhaben zur energetischen Optimierung von Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energieanlagen in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Ob effizientere Kühl-, Fütterungs- oder Melksysteme oder der Einbau einer neuen regenerativen Heizung, Isolierung oder Lüftung in Geflügel- und Schweineställen: Es winken Zuschüsse von bis zu 40 % bei Maßnahmen zur Energieeinsparung. Allerdings muss vorher das (maßnahmenbezogene) Gutachten eines Energieberaters zeigen, wie viel die Investition jährlich an CO2 einspart. Denn der Zuschuss ist für KMU auf maximal 1200 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt. Spart die neue im Vergleich zur alten Technik sehr viel CO2, kann somit die maximale Förderung von 40 % erreicht werden. Spart sie nur wenig ein, beträgt der Fördersatz weniger.

„Viele Schweinehalter haben thermische Dämmung und Lüftungstechnik bereits top in Schuss. Und insgesamt sind die Schweinehalter aufgrund der politischen Unsicherheiten zurzeit sehr zurückhaltend mit Investitionen in diesem Bereich. Wer aber noch in alten Ställen wirtschaftet und plant, etwa in eine moderne Zu- und Ablufttechnik, Beleuchtung oder  Futteraufbereitung zu investieren, für den ist die Förderung sehr lu­krativ. „Gerade wenn die großen fossilen Heizungen schon sehr alt sind und drohen, im nächsten Jahr auszufallen, wäre das jetzt die Gelegenheit zum Austausch“, meint Elmar Brügger, Energieberater der LWK NRW.

Und auch Hansmann meint: „Wenn Betriebe etwa in eine neue Fütterung investieren möchten, wird es sich oft auszahlen, die Energieberatung zu finanzieren und einen Antrag auf Förderung zu stellen.“

Erneuerung der Beleuchtung

Auch eine Erneuerung der Beleuchtung ist förderfähig. „Dass man dabei allerdings die Mindestinvestitionssumme von 12.000 € erreicht, ab der eine Förderung möglich ist,  halte ich eher für unwahrscheinlich. Und auch eine hohe CO2-Einsparquote zu realisieren, um von einer hohen Förderung zu profitieren, wird schwierig“, meint Hansmann.

Vorteil der Förderung der BLE: Im Gegensatz zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderungsprogramm, AFP) gelten weder Größen- noch Vieheinheiten-Beschränkungen.

Biomasse, Wärmepumpe ...

Auch Betriebe, die etwa in eine Biomasseanlage, eine Wärmepumpe oder eine PV-Anlage mit Energiespeicher investieren wollen, bietet die BLE-Förderung nach Energieberatung Zuschüsse. Dies könnten etwa Schweine- oder Geflügelhalter sein, die in Heizungssysteme auf Basis von Erneuerbaren Energien investieren wollen.

Die Anlage muss aber in erster Linie der Erzeugung von Energie zur betrieblichen Eigenversorgung dienen und darf pro Jahr nicht mehr an Wärme und Strom produzieren als der landwirtschaftliche Betrieb samt Haushalt jährlich im Durchschnitt verbraucht. Wird doch überschüssiger Strom verkauft, darf der nicht nach dem EEG gefördert werden. Neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Eigen-Energien werden mit bis zu 50 % bezuschusst, allerdings maximal mit 1200 € pro eingesparter Tonne CO2.

Alternativ bezuschusst die BAFA Solarkollektoranlagen, mit erneuerbarem Strom betriebene Wärmepumpen und Geothermieanlagen mit 60 %, Biomasseanlagen inklusive KWK-Anlagen mit Biomassefeuerung hingegen nur mit 40 %. Die Förderbedingungen und -ausschlüsse unterscheiden sich je nach Anlagengröße von denen der BLE. Lassen Sie sich daher beraten, welche Förderung für Sie möglich ist und Ihnen bei der Investition mehr finanzielle Vorteile bringt.

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