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Photovoltaik
Photovoltaik: Anlagen mit bis zu 30 kW dauerhaft von der Umsatzsteuer befreit
Die Verwirrung um die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Solarstromanlagen ist geklärt. Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit bis zu 30 kW soll dauerhaft gelten.
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