Viele Landwirte müssen auf Ihrer Steuererklärung demnächst eine neue Nummer eintragen: Die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Denn alle wirtschaftlich tätigen Personen bekommen ab November so eine Nummer zugeteilt. Darunter fallen:
natürliche Personen, also Einzelunternehmen,
juristische Personen wie GmbH oder Genossenschaften
Personenvereinigungen
Kleinunternehmer
Mit der neuen Kennung der W-IdNr. sollen die Finanzämter die Unternehmen eindeutig identifizieren können. Langfristig soll die neue Nummer dann die bestehenden Identifizierungsnummern ersetzen. Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Die Einführung soll langfristig die Verwaltung vereinfachen und die bestehenden Identifikationsnummern schrittweise ersetzen. Die Nummer besteht aus drei Teilen: dem Länderkürzel "DE" für Deutschland, neun Ziffern und einem 5-stelligen Unterscheidungsmerkmal. Ein Beispiel wäre: DE123456789-00001
Muss ich die Nummer beantragen?
Nein. Haben Sie bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ist die W-IdNr. in ihrem Aufbau ähnlich zu dieser Nummer. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Das heißt konkret: „Ihre W-IdNr. ist dann Ihre USt-IdNr. an die Sie einfach nur die Ziffern -00001 dranhängen - wenn Sie nur ein Unternehmen haben. Wenn Sie mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale ab 2026“, so Steuerberater Bernhard Billermann von der wetreu Alfred Haupt KG in Münster.
Besitzen Sie keine USt-IdNr. oder haben Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit neu aufgenommen, erfolgt die Bekanntgabe Ihrer W-IdNr. über ELSTER. Die Zuteilung erfolgt stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
Die W-IdNr. behalten Sie auf Dauer. Das gilt auch, wenn sich beispielsweise Ihre Adresse- oder der Name des Unternehmens ändert. Ihre Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben zunächst neben der W-IdNr. bestehen. In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.
Nachteile ohne Nummer?
Haben Sie keine USt-IdNr. aus der Sie Ihre W-IdNr. ableiten können und haben Sie bis Ende November noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen, brauchen Sie sich keine Sorgen machen, das hat für Sie keine Nachteile. Denn die Angabe der Nummer in Steuerdokumenten ist zunächst noch freiwillig - bis die Vergabe der Nummern abgeschlossen ist. Und das kann voraussichtlich noch bis 2026 dauern.
Die elektronischen Steuererklärungsvordrucke werden zudem erst nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Künftig sollen Sie die Nummer dann zur Identifizierung auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen für Ihr Finanzamt angeben.
Weitere Antworten zur Wirtschaftsidentifikationsnummer finden Sie hier: www.bzst.de/widnr