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topplus Agrardiesel, GAP, Hecken

Diese Fristen sind für Landwirte im September 2024 wichtig

Landwirte schauen im September auf das vergangene und kommende Anbaujahr und in beide Agraranträge. Beim Agrardiesel gibt es mehr Zeit. Das gilt es jetzt zu beachten:

Lesezeit: 6 Minuten

Erstmalig haben Landwirte beim Antrag für die Rückvergütung beim Agrardiesel mehr Zeit, die Frist zur Abgabe beim Hauptzollamt verschiebt sich von Ende September auf Dezember. Bis Ende des Monats können noch Änderungen, die sich beim Flächenmonitoring für den GAP-Agrarantrag 2024 ergeben haben, eingereicht werden. Diese und weitere Änderungen und Fristen gibt es für Landwirtinnen und Landwirte im September 2024 zu beachten:

Agrardiesel Antragsfrist jetzt im Dezember statt im September

In diesem Jahr können Landwirte vorerst letztmalig für das Kalenderjahr 2023 den alten Satz von 21,48 Cent/Liter für den verbrauchten Agrardiesel zurück bekommen. Der Antrag muss allerdings nicht mehr bis zum 30. September gestellt werden, sondern die Frist hat sich auf den 31. Dezember verlängert.

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Der Antrag muss seit diesem Jahr komplett digital erfolgen. Der alte Papierantrag ist endgültig abgeschafft. Wer das digitale Verfahren bisher noch nicht genutzt hat, sollte den Antrag daher nicht auf die lange Bank schieben. Allein das Finanzamt braucht oft 10 Tage, um den nötigen Freischaltcode für Elster zuzuschicken.

Weitere Informationen gibt es hier:

Letzte Änderungen im Flächenantrag 2024 möglich

Der 30. September ist der späteste mögliche Termin für Antragsänderungen im Rahmen des Flächenmonitorings aus dem GAP-Antrag 2024. Nach der Abgabe für den Agrarsammelantrag 2024 im Mai ist über den Sommer das Flächenmonitoring erfolgt, über das satellitengestützt die beantragten landwirtschaftlichen Flächen überprüft wurden.

Korrekturen und Ummeldungen an den bereits beantragten Flächen, die sich dabei ergeben, sind nun bis zum 30. September möglich. Viele Bundesländer benutzen dafür mittlerweile eine App.

Weitere Informationen gibt es hier:

GAP: Aussaat und Beweidung von Brachen wieder erlaubt

Ab dem 1. September sind eine Reihe von Bewirtschaftungsartenwieder im Rahmen der GAP-Agrarförderung erlaubt. So darf auf Brachen (GLÖZ 8) aus der Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie bei der freiwilligen Stilllegung aus den Öko-Regelungen 1 eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt werden.

Außerdem darf der Aufwuchs auf den Brachen durch Schafe/Ziegen beweidet werden. Auch das Beweiden der im Rahmen der Öko-Regelungen 1 angelegten Altgrasstreifen ist ab diesem Termin möglich.

Weitere Informationen gibt es hier:

Zwischenfrüchte für GLÖZ 8 richtig etablieren

Wer 2024 die ursprüngliche Vorgabe für eine Brache mit Zwischenfrüchten erfüllt, muss den Bestand bis mindestens zum 31. Dezember 2024 auf der Fläche stehen lassen. Erst danach ist es erlaubt, den Bestand zu mulchen, zu walzen oder einzuarbeiten. Die Betriebe mussten bereits im diesjährigen Agrarantrag im Mai angeben, welche Flächen sie vorhalten, um die GLÖZ-Vorgaben zu erfüllen. Bis zum 30. September lassen sich die beantragten Flächen aber noch bei der zuständigen Stelle ändern oder ergänzen. Das Ergänzen von Brache Flächen ist allerdings nicht möglich.

Die Regelung mit der Zwischenfrucht statt einer Brache für GLÖZ 8 gilt nur für das Antragsjahr 2024. Ab 2025 sind die GLÖZ 8 Regeln zur Brache bis einschließlich 2027 abgeschafft.

Weitere Informationen gibt es hier:

Öko-Regelung 6: Zeitraum für Pflanzenschutzverzicht endet

Zum 1. September läuft zudem der Zeitraum für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen aus der Öko-Regelung 6 aus, der seit Januar läuft. Bei Dauerkulturen, oder wenn Gras oder Grünfutter oder Leguminosen als Ackerfutter angebaut wird, verlängert sich der Zeitraum ohne Pflanzenschutzmittel allerdings bis zum 15. November.

Schnittverbot für Hecken Ende September vorbei

Am 30. September endet der seit 1. März geltende Zeitraum des Schnittverbots für Hecken, Knicks und Bäume. Damit lassen sich ab Oktober auch wieder Schnitte, die über schonende Pflege- und Formschnitte hinaus gehen, durchführen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Zuschüsse Ernteversicherung in Niedersachsen beantragen

Wer in Niedersachsen seine Ernte für das Jahr 2025 noch gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und/oder Trockenheit/Dürre absichern möchte, sollte sich zügig ein Versicherungsangebot einholen. Bis zum 30. September 2024 kann man noch einen Antrag auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Bis Ende Oktober sollen dann die Zusicherungsbescheide versandt werden, sodass die Versicherungsverträge im Nachgang unterschrieben werden können.

Weitere Informationen gibt es hier:

Antibiotika: TAM-Maßnahmenplan bis Oktober einreichen

Jede Verschreibung, Anwendung oder Abgabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln muss halbjährlich an die HIT-Datenbank gemeldet werden. Überschreiten Betriebe bei der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2, sind sie verpflichtet, gemeinsam mit dem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan anzufertigen. Diesen müssen sie bis zum 1. Oktober an die zuständige Veterinärbehörde übermitteln.

Die betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit und die bundesweiten Kennzahlen findet man hinter dem HI-Tier Zugang unter dem Menüpunkt „TAM --> Kennzahl“.

Weitere Informationen gibt es hier:

Förderung Heizung: Eigentümer können Rechnung einreichen

Nachdem Privatleute und Hausbesitzer schon länger die neue Heizungsförderung beantragen können, startet das Verfahren nun auch für Unternehmen und Wohneigentümergemeinschaften. Diese dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 % Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Einsendeschluss für den Innovationspreis Moderne Landwirtschaft 

Am 20. September ist der Einsendeschluss für Bewerbungen für den Innovationspreis Moderne Landwirtschaft, den top agrar gemeinsam mit dem Forum Moderne Landwirtschaft (FML) ausschreibt. Bewerben können sich innovative Projekte, die die Landwirtschaft nachhaltiger machen, sowie landwirtschaftliche Betriebe, die sich besonders im Bereich regenerative Landwirtschaft hervorheben.

Weitere Informationen gibt es hier:

Bewerbungsschluss: Mentoring für landwirtschaftliche Unternehmerinnen

Der Fachausschusses Unternehmerinnen im Deutschen Bauernverband (DBV) bietet in diesem Jahr zum zweiten Mal das Mentoring-Programm „Kompass“ an. Interessierte Frauen können sich noch bis zum 15. September auf der Homepage des Bauernverbandes bewerben.

Das Programm läuft über den Zeitraum eines Jahres, in dem die Teilnehmerinnen gemeinsam mit einer Mentorin z.B. Themen wie die Hofübernahme, Vereinbarkeit von Familie, Hof und Ehrenamt oder mögliche Zukunftspläne für den Betrieb besprechen können. Zusätzlich erhalten sie ein Training der Andreas Hermes Akademie. Dabei geht es vorrangig um gelungene Kommunikation und erfolgreiches Netzwerken. Zusätzlich werden Bereiche wie das Zeitmanagement, die Persönlichkeitsentwicklung oder Medienarbeit geschult. 

Fristen für die Steuererklärungen für 2022 und 2023

Alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese ohne Hilfe eines Steuerberaters erledigen, müssen bis zum 2. September 2024 ihre Steuerklärung für 2023 abgeben. Die Fristen für die Steuererklärung von Landwirten und Forstwirten liegen allerdings später als die für Nichtlandwirte und enden noch nicht im September.

Wer seine Steuererklärung in der Landwirtschaft über einen Steuerberater macht, hat sogar für die Steuererklärung von 2022 noch eine Abgabefrist bis zum 31.12.2024. Für die Steuererklärung 2023 gilt in der Landwirtschaft die Frist ohne Steuerberater bis zum 28.02.2025. Bei Übernahme durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin verlängert sich die Abgabefrist für 2023 bis zum 31.10.2025.

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