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topplus Auf dem Prüfstand

Landwirte im Nebenerwerb: Betriebliche und private Versicherungen neu ordnen

Im Nebenerwerb reduziert sich meist sowohl der Versicherungsumfang als auch das Risiko. Prüfen Sie Ihre Policen und sparen Sie durch gezielte Anpassungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach der Umstellung auf den Nebenerwerb gehören auch die privaten Versicherungen auf den Prüfstand. Bin ich als Nebenerwerbslandwirt in Zukunft gut abgesichert? Auf welche Policen kann ich vielleicht verzichten? Oft ist das Risiko kleiner und weniger Umfang zu versichern – das rechtfertigt geringere Prämien.

Betriebshaftpflicht: Wie viel Fläche, wie viel Tiere?

Jeder Landwirt braucht eine Betriebshaftpflichtpolice, auch im Nebenerwerb. Die Versicherungssumme sollte mind. 5 bis 6 Mio. € für Personen- und Sachschäden umfassen. Bei älteren Verträgen sollten Sie die Summe ggf. anpassen. Sparen können Sie bei einzelnen Bausteinen: Wie viel Fläche bewirtschafte ich in Zukunft? Wie groß ist die Lagermenge für Gülle, Mist, Heizöl und Diesel? Was ist mit dem Radlader oder dem Selbstfahrer? Welche Tiere halten Sie noch? Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, um das Sparpotenzial zu nutzen.

Stellen Sie den Betrieb komplett ein, sollten Sie den Vertrag für die verbleibende Hoffläche und der verpachteten Fläche auf eine Verpächterhaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Hektar umstellen. Die Prämie ist deutlich günstiger, Sie haben dennoch Versicherungsschutz für die Hofstelle und auch eine Privathaftpflicht.

Gebäudeversicherung: Besser Zeit- statt Neuwert?

Das Wohnhaus sollten Sie im Nebenerwerb nach wie vor zum gleitenden Neuwert gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und ggf. weitere Elementarschäden versichern.

Bei Wirtschaftsgebäuden ist das im Nebenerwerb oft nicht mehr notwendig. Sie sollten sich die Frage stellen, was z. B. nach einem Brand mit den jeweiligen Wirtschaftsgebäuden passiert. Benötigen Sie die Wirtschaftsgebäude nach einem Schadensfall noch? Würden Sie z. B. den Stall oder die Scheune wieder aufbauen? Denn für den Fall, dass Sie die Wirtschaftsgebäude nicht wiedererrichten, wird die Neuwertentschädigung auch nicht ausgezahlt.

Deshalb können Sie Gebäude, die nicht wiedererrichtet werden, auch zum Zeitwert versichern. Die Versicherungsleistung beträgt dann im Ernstfall nur eine Entschädigung, die dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht. Damit können Sie ggf. hohe Beiträge sparen.

Haben Sie ein Wirtschaftsgebäude z. B. als Stall oder Lagerraum verpachtet und würden Sie dieses Gebäude nach einem Brand nicht wieder aufbauen wollen, achten Sie darauf, dass der Pachtvertrag nach einem Schaden ohne ­Wiederaufbau des Gebäudes endet, ansonsten müssen Sie das Gebäude ggf. ungewollt wiedererrichten oder den entgangenen Deckungsbeitrag zahlen.

Inventarversicherung: Wagnisausfall prüfen

Fragen Sie sich, welche Flächen bewirtschaften Sie nach der Umstellung zum Nebenerwerb. Sind noch Tiere da, wenn ja wie viele? Sind noch Arbeitsmaschinen vorhanden, die gegen Feuer (zum Neuwert) versichert werden müssen? Benötigen Sie noch zwingend die Absicherung von Mehrkosten und Ertragsausfällen durch Feuer oder Sturm? An diesen Stellen ist oft eine große Kostenersparnis drin.

Tierseuchen: Sollten Sie die Vieh­haltung aufgeben oder deutlich reduzieren, können Sie die Versicherung wegen Wagniswegfall kündigen oder anpassen. Als Nebenerwerbsbetrieb sinkt außerdem das finanzielle Risiko durch eine Tierseuche, weil ja ein weiteres Einkommen vorhanden ist. Ggf. wird schon deshalb die Ertragsschadenpolice überflüssig.

Hagelversicherung: Noch notwenig?

Auch die Hagel- bzw. Mehrgefahrenversicherung gehört auf den Prüfstand. Welche Früchte bauen Sie vielleicht gar nicht mehr an? Passen die Versicherungssummen noch? Benötigen Sie noch die Deckung gegen Starkregen, Sturm oder Dürre? Wie wirken sich mögliche Schäden auf Ihr Einkommen oder Ihre Existenz aus? Brauchen Sie überhaupt noch eine Hagel- oder Mehrgefahrenpolice?

Rechtschutz: Umstellung melden

Melden Sie, wenn Sie weniger Flächen bewirtschaften, dann sinkt die Prämie. Fragen Sie sich zudem, ob Sie im Nebenerwerb überhaupt noch eine Rechtsschutzpolice benötigen. In der Regel sinkt das Risiko für Streitigkeiten vor Gericht.

Altersvorsorge & Co. anpassen

Nehmen Sie auch die persönliche Absicherung für sich und Ihre Familie unter die Lupe. In Sachen Altersvorsorge stellen sich z. B. folgende Fragen: Welche Ansprüche haben Sie schon gesammelt? Wie ist die Absicherung in Ihrer neuen hauptberuflichen Tätigkeit? Wird Ihr Betrieb später weitergeführt oder wollen Sie ihn womöglich versilbern? Wie viel Geld benötigen Sie im Alter? Welche zusätzliche Absicherung ist jetzt noch notwendig?

Die Absicherung über eine private Berufsunfähigkeitspolice o. ä. können Sie evtl. reduzieren. Das Gleiche gilt für die Risikolebensversicherung und die private Unfallversicherung. Denn nach der Umstellung zum Nebenerwerb verringern sich aufgrund des frei werdenden Umlaufkapitals meist die betrieblichen Verbindlichkeiten. Außerdem verbessert die Aufnahme einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit mit Versicherungspflicht in der DRV oft die Absicherung einer Erwerbsminderung.

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