Die landwirtschaftlichen Einzelunternehmen können nach ihrem Erwerbscharakter unterschieden werden. Aufgrund des Verhältnisses von betrieblichem Einkommen und dem Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen erfolgt die Zuordnung: Die Haupterwerbsbetriebe beziehen mehr als 50 % ihres Jahresnettoeinkommens aus dem landwirtschaftlichen Betrieb, die Nebenerwerbsbetriebe weniger als 50 %.
Nach dieser Definition werden nach Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 55 % der Einzelunternehmen im Nebenerwerb und 45 % im Haupterwerb geführt, berichtet der Deutsche Bauernverband (DBV) in seinem neuen Situationsbericht. 2013 lagen die Anteile noch bei 52 bzw. 48 %.
In Baden–Württemberg und Hessen liegt der Anteil der Einzelunternehmen im Nebenerwerb bei mehr als zwei Dritteln. Im Saarland sowie in Sachsen und Thüringen sind es knapp zwei Drittel. Im Vergleich zu 2013 ist der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe in fast allen Bundesländern deutlich angestiegen. Diese Entwicklung geht einher mit der relativ stark abnehmenden Zahl Vieh haltender Betriebe.
Flächenausstattung sehr unterschiedlich
Der Nebenerwerb kann sowohl Übergangsstadium als auch stabile Form einzelbetrieblicher Entwicklungen sein. Die im Nebenerwerb geführten Familienbetriebe bewirtschaften knapp 3,0 Mio. ha LF – das sind durchschnittlich 24,5 ha je Betrieb.
Die im Haupterwerb geführten Betriebe bewirtschaften mit durchschnittlich 72,7 ha eine fast dreimal größere LF als die Nebenerwerbsbetriebe. Dabei haben die Haupt– und Nebenerwerbsbetriebe in den ostdeutschen Bundesländern eine höhere durchschnittliche Flächenausstattung als die Betriebe im früheren Bundesgebiet.