Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Leserfrage

Maschinen vermieten oder kostenlos verleihen: Grünes oder schwarzes Kennzeichen?

Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre landwirtschaftliche Maschine an einen Kollegen gegen Bezahlung vermieten oder kostenlos verleihen, erklärt unser Experte.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Wenn ich als Landwirt an meine Berufskollegen regelmäßig z.B. einen landwirtschaftlichen Anhänger vermiete, brauche ich hierzu schwarze Kennzeichen oder reichen die grünen? Wie sieht es aus, wenn ich das Fahrzeug kostenlos verleihe?

Antwort:

Eine gewerbsmäßige Vermietung, also eine Vermietung gegen Entgelt, die regelmäßig und als fortlaufende Einnahmequelle erfolgt, gehört nicht zum Bereich der Landwirtschaft. Ein grünes Kennzeichen gewährt Ihnen das Zollamt nur, wenn Sie das Fahrzeug oder den Anhänger ausschließlich im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einsetzen.

Sobald eine Vermietung eines Fahrzeugs gewerbsmäßig erfolgt, müssen Sie eine schriftliche Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben (nach § 13 Abs. 2, S. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Eine Einschränkung sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung für land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten nicht vor. In diesem Fall dürfte der landwirtschaftliche Anhänger nicht mehr mit einem grünen Kennzeichnen zugelassen werden. Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen dürfen Sie nämlich nur für dafür vorgesehene Zwecke nutzen, also für Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Durch die gewerbsmäßige Vermietung kommt ein Zweck hinzu, der nicht von der Zulassung mit einem grünen Kennzeichen gedeckt ist.

Kostenlos verleihen zulässig?

Verleihen Sie hingegen den landwirtschaftlichen Anhänger unentgeltlich, kann die Zulassung mit grünen Kennzeichen bestehen bleiben. Beachten Sie aber Folgendes: Verleihen Sie Ihr Fahrzeug, also überlassen es anderen kostenlos zur Nutzung, haften Sie als Halter für alle Schäden, die der Entleiher mit dem Fahrzeug verursacht. Sie können aber in einem Leihvertrag die Schadensersatzpflicht des Entleihers festhalten. Daher sollten Sie so einen Vertrag unbedingt im Vorfeld abschließen. Verleihen Sie landwirtschaftliche Anhänger regelmäßig an Berufskollegen, sollten Sie die zusätzlichen Fahrer zudem mit in Ihre Versicherungspolice aufnehmen. Informieren Sie auch Ihren Haftpflichtversicherer vorab über den Verleih, selbst wenn Sie das Fahrzeug nur einmalig verleihen.

Unser Experte: Benjamin Kranepuhl, Rechtsanwalt, tiermedrecht Anwaltskanzlei Althaus, Münster, NRW

Wir beantworten auch Ihre Frage!

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schicken Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.