Frage:
Ich möchte mir für die Maisernte einen zulassungsfreien Anhänger vom Nachbarn leihen. Muss ich dann ein Kennzeichen von meinem Schlepper an den Anhänger anbringen?
Antwort:
Während der Ernte kommt es durchaus mal vor, dass man sich einen Anhänger vom Nachbarn leiht. Sie haben recht, leihen Sie sich einen zulassungsfreien Anhänger, müssen Sie ein Wiederholungskennzeichen von Ihrem Schlepper anbringen. Denn bei zulassungsfreien Anhängern mit einem 25 km/h-Geschwindigkeitsschild muss ein Wiederholungskennzeichen her, das der Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf (§ 12 Abs. 9 FZV). Also darf der geliehene Anhänger nicht das Kennzeichen des Nachbarn tragen, sondern Sie müssen ein Kennzeichen von Ihrem Betrieb verwenden. Die Kosten für die Herstellung eines Kennzeichens liegen bei ca. 8 €. Eine Abstempelung, HU- und Zulassungsplakette sind aber nicht erforderlich. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass sich der verantwortliche Fahrer zu jeder Zeit ermitteln lässt, falls dieser z. B. Fahrerflucht begeht. Außerdem hat es versicherungstechnische Gründe, denn der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert.
Unsere Experten: Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar a. D., Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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