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Mehrere zehntausend Euro pro Hektar: Flächen für Batteriespeicher verpachten?

Strom günstig kaufen und teuer verkaufen - so verdienen Betreiber von Batteriegroßspeichern ihr Geld. Landwirte erhalten zunehmend Angebote, Teile ihrer Flächen für Stellplätze zu verpachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Pachtpreise von mehreren zehntausend Euro pro Jahr und Hektar bieten derzeit Projektierer von Batteriespeichern an. Das Geschäftsmodell ist, Strom in Zeiten mit niedrigen Strompreisen zu kaufen und in Hochpreisphasen wieder zu verkaufen. Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband rät, solche Angebote keinesfalls ohne rechtliche und steuerliche Prüfung zu unterschreiben. Einige wichtige Punkte, worauf Landeigentümer im Pachtvertrag achten sollten sind u.a.:

  1. Pachtentgelt: Zwischen Vertragsabschluss und Baubeginn sollte ein jährliches Vorhalteentgelt fließen, z.B. 1.000 €/MW/Jahr. Als Pachtentgelt im Betrieb sind dabei 0,60 €-10 €/m2 gängig. Alle Entgelte sollten über eine Bankbürgschaft abgesichert sein. Vereinbaren Sie zusätzlich eine Preisanpassungsklausel und Verzugszinsen bei Zahlungsverzug.

  2. Kompensationsmaßnahmen: Schließen Sie hier separate Verträge ab.

  3. Grundbucheintragung: Fordern Sie eine zeitliche Befristung und eine Entschädigung für den Fall, dass die Grunddienstbarkeit an einen anderen Betreiber übertragen wird. Wird die Pacht aufgehoben, sollte ebenfalls eine Entschädigung fließen. Geben Sie dem Pächter keine Gewähr darüber ab, ob ihr Grundstück für den vertraglichen Zweck geeignet ist und sichern Sie nicht zu, dass keine Rechte Dritter an dem Grundstück bestehen.

  4. Pflichten des Pächters: Festzuhalten ist u.a., dass er den Batteriespeicher nach den geltenden Vorschriften errichtet, Schäden an Kulturen ersetzt und eine Haftpflichtversicherung abschließt. Der Betreiber sollte auch für Schäden von Dritten haften, die er beauftragt hat. Denken Sie auch an die Nutzung von Wegen und evtl. Schäden an der Drainage.  

  5. Pachtende: Vereinbaren Sie eine Kündigungsmöglichkeit, wenn nicht innerhalb von vier Jahren eine behördliche Genehmigung für den Betrieb vorliegt oder der Nutzer nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit dem Bau begonnen hat.

  6. Rechtsnachfolger: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Projektierer den Pachtvertrag „weitergibt“. Schreiben Sie fest, dass Sie als Eigentümer zustimmen müssen.

  7. Kosten: Die Projektierer sollten sämtliche Kosten für die Grundbucheintragung und die steuerliche und rechtliche Beratung des Eigentümers übernehmen.

Von Beteiligung ist abzuraten 

Rechtsanwalt Hemmelgarn rät momentan davon ab, sich als Flächeneigentümer selbst an dem Batteriespeicher zu beteiligen. Es sei derzeit nicht möglich, die Rentabilität abzuschätzen. Zusätzlich weist er darauf hin, auch das Steuerrecht im Blick zu behalten: Wie bei den Pachteinnahmen aus Photovoltaik oder Wind sei es sinnvoll, freiwillig auf die Umsatzsteuer-Befreiung zu verzichten.

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