Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) zeigt sich enttäuscht über das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Großspeicher.
Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung an den Netzbetreiber zu entrichten ist. Wer also eine Großbatterie ans Netz anschließen will, muss diesen Zuschuss an den Netzbetreiber zahlen.
Ziel der Baukostenzuschüsse ist eine Lenkungsfunktion für die Netzanschlusskapazitätsnachfrage, erklärt die BNetzA. Über Baukostenzuschüsse könne der Netzbetreiber steuern, seine Netze nicht über den tatsächlichen Bedarf hinaus ausbauen zu müssen. Anschlussnehmer sollen durch die finanzielle Beteiligung angehalten werden, die Höhe der Anschlusskapazität an ihrem tatsächlichen Bedarf zu orientieren.
Finanzielle Hürde
Statt diese als Hemmnis für die dringend benötigte Flexibilisierung durch Energiespeicher zu erkennen und – wie vom Bundestag gefordert – abzubauen, verschärft die BNetzA die finanziellen Hürden erheblich, kritisiert der BVES. Damit behindere sie den essenziellen Ausbau von Energiespeichern zur Stabilisierung des Energiesystems. Die nun veröffentlichte Position könnte die Kosten für Batteriespeicherprojekte in der derzeit üblichen Größe um einen zweistelligen Millionenbetrag in die Höhe treiben.
Batterien bleiben „Endverbraucher“
Energiespeicher werden in der BNetzA-Position zwar nur am Rande erwähnt, sind jedoch besonders betroffen. Entgegen der gesetzlichen Neuregelungen der vergangenen Jahre sowie dem erklärten politischen Willen in Bundestag und Bundesregierung, stuft die BNetzA Energiespeicher pauschal als Last und Endverbraucher ein. Es werde damit grob verkannt, welche Leistungen zur Stabilisierung und Flexibilisierung des Energiesystems Speicher erbringen können, in dem sie Überschüsse aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben können.
Unbeachtet bleibt dabei auch ein Urteil des OLG Düsseldorf, das die derzeitige Praxis zur Erhebung der Baukostenzuschüsse für rechtswidrig erklärt hatte, da Energiespeicher nicht pauschal als Verbraucher betrachtet werden dürfen. „Das Vorgehen der BNetzA, jetzt ohne Not in den gerade hochlaufenden Energiespeichermarkt reinzugrätschen, ist völlig unverständlich und steht einer der Neutralität verpflichteten Marktregulierungsbehörde schlecht zu Gesicht. Das hat große Auswirkungen auf laufende und kommende Speicherprojekte“, kommentiert Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer.
Gleichzeitig überschreite die BNetzA mit dem Papier ihre Funktionen und Aufgaben als Netzregulierungsbehörde. So werde ausdrücklich das Ziel verfolgt, Standorte für Speicher und Industrie geografisch zu steuern. Dies führe jedoch zu dem kontraproduktiven Ergebnis, dass ausgerechnet die Standorte, an denen Energiespeicher am dringendsten benötigt werden, die höchsten Kosten tragen müssten. Das kommt laut Windelen zur Unzeit: „Statt Flexibilisierung und Elektrifizierung zu fördern sowie dem politischen Ruf nach mehr Speichern nachzukommen, behindert die BNetzA Innovation und neue effiziente Energiemärkte, die gerade deutlich zu sinkenden Energiekosten für Bürger und Industrie beitragen können.“
Urteil des Bundesgerichtshofs steht aus
Am 20.12.2023 entschied das OLG Düsseldorf, dass die Erhebung eines Baukostenzuschusses (BKZ) für Batteriespeicher unzulässig ist, wenn für den Batteriespeicher der gleiche BKZ verlangt wird wie für einen Letztverbraucher. Das erklärt die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) aus Berlin. In einem solchen Fall läge eine diskriminierende Gleichbehandlung vor, da beide auf eine Stufe gestellt würden, obwohl sie gänzlich unterschiedlich auf das Netz wirkten.
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, da die BNetzA dazu den Bundesgerichtshof angerufen hat. „Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes könnte in wenigen Monaten die Vollbremsung und sogar die Rückabwicklung aller Baukostenzahlungen-Zahlungen bis hin zum Schadensersatz folgen. Allein daher ist das aktuelle Vorgehen der obersten Regulierungsbehörde völlig unverständlich“, resümiert Windelen.
Der BVES appelliert daher an die BNetzA, die Flexibilitätsanforderungen und die zukünftige Entwicklung des Energiesystems in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu stellen und nicht rückwärtsgerichtet an den falschen Stellschrauben zu drehen.