Viele Landwirte sorgen sich beim Ausfüllen des Mehrfachantrages Fehler zu machen bzw. gegen Vorgaben zu verstoßen und so einen Teil ihrer Flächenprämien zu gefährden. Um den Landwirten die Fehlersuche zu erleichtern, hat das bayerische Landwirtschaftsministerium das Online-Tool „AnbauPlaner“ entwickelt, das den Landwirten ab sofort unter der Antragsplattform iBALIS zur Verfügung steht.
Programm prüft Einhaltung der Vorgaben
Die Landwirte geben in den Planer die voraussichtliche Nutzung ihrer Flächen ein. Das Programm prüft dann, ob Vorgaben wie zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), zu den Öko-Regelungen und künftig auch zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) eingehalten werden. Wenn nicht, hat der Landwirt die Möglichkeit, den geplanten Anbau anzupassen.
Doch wie rechtssicher ist der Anbauplaner? Ein top agrar-Leser fragte nach, ob er sich im Fall einer Nicht-Anerkennung oder einer Beanstandung darauf berufen, dass der Anbauplaner die von ihm eingegebene Flächennutzung als konform mit dem Förderprogrammen ausgewiesen hat? Wir haben diese Frage dem bayerischen Landwirtschaftsministerium gestellt.
Ministerium: Keine vollständige Rechtssicherheit
Die Antwort des Ministeriums ist eindeutig. Vollständig rechtssicher ist der Anbauplaner nicht.
Beim Anbauplaner handele es sich um ein freiwilliges Serviceangebot der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung. Die Anwendung diene Landwirten frühzeitig zur Herbstaussaat als Hilfestellung, verschiedenen förderrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, zum Beispiel Vorgaben zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7), zur Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) oder auch zu Anforderungen bei Teilnahme an der Öko-Regelung 2 (Vielfältige Fruchtfolge).
„Fehler nicht auszuschließen“
Das Ministerium weist darauf hin, dass die Landwirtschaftsverwaltung bemüht ist, die Anwendung zur Anbauplanung aktuell und inhaltlich richtig anzubieten und nach und nach auch um weitere förderrechtliche Prüfungen zu erweitern. Jedoch lasse sich das Auftreten von Fehlern bei der EDV-gestützten Prüfung nicht ausschließen. So könnten beispielsweise Flächen außerhalb Bayerns sowie Gemeinschaftsflächen auf Almen aus technischen Gründen nicht im erforderlichen Umfang in die Betrachtung einbezogen werden. Wie die Vergangenheit gezeigt habe, ließen sich auch Rechtsänderungen zwischen Anbauplanung und Mehrfachantragsstellung nicht vollständig ausschließen.
"Keine Gewähr auf Richtigkeit"
Insofern könne der Anbauplaner eine vollständige Rechtssicherheit nicht bieten. Deshalb werde im Tool bei allen Ergebnissen deutlich darauf hingewiesen, dass seitens der Landwirtschaftsverwaltung keine Gewähr für Richtigkeit übernommen wird. Eine vollumfassende förderrechtliche Prüfung sei erst auf Grundlage der Flächen- und Nutzungsangaben im Mehrfachantrag unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage möglich.