Noch bis Ende dieses Jahres müssen Sie Ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 12,41 €/Stunde zahlen. Ab dem 1.1.2025 steigt er dann auf 12,82 € pro Stunde (brutto).
Im gleichen Zuge zieht dann auch die monatliche Verdienstgrenze an: Ab Januar 2025 darf ein Minijobber 556 € pro Monat verdienen. Damit gilt eine Jahresverdienstgrenze von 6.672 €. Bisher sind es noch 538 € pro Monat bzw. 6.456 € im Jahr.
Aber Achtung: Trotz der Erhöhung des Mindestlohns bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer maximalen Verdienstgrenze von 556 € pro Monat ab dem 1.1.2025 ergibt sich damit eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Darauf weist die Minijobzentrale hin.
Liegt das Gehalt Ihres Minijobbers also über dem Mindestlohn, verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob! Dann müssen Sie daran denken die Stundenanzahl vertraglich anzupassen, da Ihr Mitarbeiter sonst den Status des Minijobbers verliert.
Vorsicht beim Weihnachtsgeld
Noch ein Tipp, falls Sie Ihrem Minijobber in diesem Jahr noch Weihnachtsgeld auszahlen wollen: Sie müssen die Zahlung dann auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 538 € pro Monat bzw. 6.456 € pro Jahr anrechnen. Beispiel: Sie zahlen Ihrem Minijobber 530 € pro Monat. Zu Weihnachten bekommt er von Ihnen zusätzlich 300 € Weihnachtsgeld, d.h.: Sein Jahresverdienst beträgt in Summe 6.660 €. Somit übersteigt sein Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze und für das gesamte Jahren fallen Sozialversicherungs- und Steuerbeiträge an.