Leserfrage:
Die Regeln zur Fruchtfolge ändern sich, der Fruchtwechsel muss jetzt auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen. Ab dem Erntejahr 2026 lassen sich Mais-Selbstfolgen nicht mehr mit einem Mais-Stangenbohnen-Gemisch unterbrechen. Ab wann beginnt die Zählung, wie oft Mais angebaut wurde? Wenn ich 2024 sowie 2025 auf der Fläche Mais-Stangenbohnen-Gemisch angebaut habe bzw. anbaue, darf ich 2026 dort Mais anbauen? Oder zählt das Mais-Stangenbohnen-Gemisch dann rückwirkend als Mais-Selbstfolge und ich darf 2026 dort keinen Mais anbauen?
So wirken die neuen Fruchtfolge-Regeln auf den Mais-Anbau
Antwort einer Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums BMEL:
Grundsätzlich müssen auf jeder zum Ackerland des Betriebes gehörenden Fläche innerhalb von drei Jahren mindestens zwei unterschiedliche Hauptkulturen angebaut werden, zum anderen muss auf mindestens 33 % der Ackerfläche eines Betriebes ein jährlicher Fruchtwechsel erfolgen oder bei gleicher Hauptkultur dazwischen eine Zwischenfrucht angebaut werden. Fruchtwechsel bedeutet hier im Grundsatz den Wechsel der Hauptkultur, also der angebauten landwirtschaftlichen Kulturpflanze.
Mais und Mais-Mischkulturen werden ab 2026 als eine identische Hauptkultur gewertet. Durch den sukzessiven Anbau von Mais oder Mais-Mischkulturen wird die Verpflichtung zum Fruchtwechsel dann also nicht mehr erfüllt.
Zulässige Mais-Fruchtfolgen im Überblick
Besondere Bedeutung hat diese Veränderung für Flächen, auf denen im Antragsjahr 2025 Mais angebaut wurde. Ein jährlicher Fruchtwechsel ist dann auf den betreffenden Flächen nicht mehr gegeben, wenn im Jahr 2026 eine Mais-Mischkultur angebaut wird.
Wenn im Jahr 2025 auf einer Fläche Mais-Mischkultur angebaut wird und im Jahr 2026 Mais, liegt dagegen ein Wechsel der Hauptkultur auf der Fläche vor.
Folgende Wechsel der Hauptkultur auf einer Fläche sind spätestens im dritten Jahr möglich:
Eine Abfolge wie 2024 Mais-Mischkultur, 2025 Mais-Mischkultur, 2026 Mais, 2027 Mais ist zulässig, da die Mais-Mischkultur bis einschließlich 2025 als eigenständige Hauptkultur gewertet wird und somit keine drei aufeinanderfolgenden Jahre der Hauptkultur Mais entstehen.
Eine Abfolge wie 2024 Mais, 2025 Mais, 2026 Mais-Mischkultur ist jedoch nicht zulässig, da hier im Jahr 2026 die Mais-Mischkultur zur Hauptkultur Mais zählt und damit drei Jahre hintereinander die Hauptkultur Mais angebaut wird, was gegen die Regelungen zur Fruchtfolge verstößt.
Regeln nach GLÖZ 7-Fruchtfolge ab 2025
Diese Änderungen der Regeln für den Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 gelten ab 2025:
Der Fruchtwechsel wird vereinfacht. Nun müssen auf den Ackerschlägen zwei Hauptkulturen innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren angebaut werden. Alle Ackerschläge müssen damit im Zeitraum 2023 bis 2025 mindestens zwei unterschiedliche Hauptkulturen aufweisen.
Zusätzlich ist auf mindestens 33 % des Ackerlandes eines Betriebes ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur vorgeschrieben: Also vom Anbaujahr 2024 zum Anbaujahr 2025. Oder es muss bei gleicher Hauptkultur ein Zwischenfruchtanbau (auch als Untersaat) erfolgen, der mindestens bis zum 31. Dezember auf der Fläche vorhanden ist.
Diese Regelungen zum Fruchtwechsel sind auch auf solchen Ackerflächen zu beachten, die zwischenzeitlich zum Beispiel durch Pacht neu übernommen werden.
Ab dem Jahr 2026 zählen Mais-Mischkulturen zur Hauptkultur Mais.