Im Dezember letzten Jahres beschloss der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – u.a. die Kfz-Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h ab dem 1. Januar 2025.
Beschlussvorlage mit Ausnahmen
Am Freitag letzter Woche, den 2. Februar, stand das Gesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesrates. Dabei sah die Beschlussvorlage für den Bundesrat eine Ausnahme von der Kfz-Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h vor, so dass diese weiterhin, also auch nach Ablauf des 31. Dezember 2024, weder im öffentlichen Straßenverkehr noch auf privatem Gelände einer Versicherungspflicht unterliegen.
In den Vermittlungsausschuss?
Die Änderungen der Kfz-Versicherung erhielten jedoch keine Zustimmung im Bundesrat. Der Bundestag und die Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Kompromiss zu finden.