Im Förderraum Niedersachsen, Hamburg und Bremen soll es für Landwirte ab 2024 eine staatliche Förderung von Mehrgefahrenversicherungen geben. Das geht aus einer top agrar vorliegenden Mitteilung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums hervor.
Auch für Dürre und Überschwemmungen
Nach derzeitigem Stand sollen Versicherungen (Neuverträge) gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost sowie Trockenheit/Dürre mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig sein, das ist der Versicherungsbetrag ohne Gebühren, Steuern, eventuelle Rabatte, nicht geförderte Risiken etc..
Für einzelne oder mehrere Risiken
Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Risiken abgeschlossen werden. Nach den gegenwärtigen Planungen sind Kulturen im Ackerbau, Grünland sowie Beeren-, Kern- und Steinobst förderfähig.
Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen. Bestimmte Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sollen dabei entsprechende Priorisierungskriterien darstellen.
Richtlinie noch in finaler Abstimmung
Das erste Antragsverfahren ist für Frühjahr 2024 geplant. Informationen und Antragsformulare werden auf der Webeseite der Landwirtschaftskammer veröffentlicht.
Die Richtlinie ist noch in der finalen Abstimmung, konkret befindet sich der entsprechende Richtlinienentwurf derzeit in der Verbandsanhörung.