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Regierungswechsel US-Zölle auf Agrarprodukte Frauen in der Landwirtschaft

Weniger Bürokratie

Schleswig-Holstein erhöht Förderung für den Ökolandbau

Zukünftig erhalten Bio-Betriebe in SH 358 € Förderung pro Hektar Ackerfläche statt 280 €. Bürokratische Entlastungen soll es für Höfe geben, die eine Ökoförderung für Dauergrünland beantragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Schleswig-Holstein stellt jetzt die Weichen für mehr Ökolandbau im Land: Das Agrarministerium (MLLEV) verbessert die Rahmenbedingungen für diese landwirtschaftlichen Betriebe. „Wir heben zum einen die Fördersätze für den Ökolandbau an und bauen gezielt bürokratische Hürden ab. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um den ökologischen Landbau für noch mehr Betriebe im Land attraktiv zu machen“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.

Anhebung der Fördersätze ab 2026

Mit der geplanten Anhebung des Fördersatzes soll die ökologische Bewirtschaftung von Ackerflächen in Schleswig-Holstein gesichert werden. Zukünftig sollen landwirtschaftliche Betriebe 358 € pro Hektar statt 280 € pro Hektar Ackerfläche erhalten.

„Die Anhebung der Fördergelder für den ökologischen Landbau ist gerade in Zeiten gesunkener Nachfrage nach Bioprodukten von entscheidender Bedeutung. Wir wollen den Betrieben Planungssicherheit geben und sicherstellen, dass der ökologische Landbau trotz aktueller Herausforderungen weiterwachsen kann“, so Schwarz. Die Anhebung des Fördersatzes wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 2026 wirksam.

Bürokratieabbau konsequent fortsetzen

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung des ökologischen Landbaus lag auf dem Bereich Bürokratieabbau. Eine wesentliche Änderung betrifft Betriebe, die eine Ökoförderung für Dauergrünland beantragen.

Bisher war der Nachweis von 0,3 Raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar Dauergrünland erforderlich. Diese Voraussetzung entfällt ab 2025 für Betriebe, die neu in die Förderung einsteigen. Somit können auch Betriebe, die Schweine oder Geflügel halten, Ökoförderung für ihre Grünlandflächen erhalten. „Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für unsere Landwirtinnen und Landwirtinnen erheblich“, betonte der Minister.

Weitere Erleichterungen werden durch die Abschaffung des gesonderten Antragsverfahrens bei der Erweiterung von Ökoflächen um mehr als 50 % geschaffen. Zukünftig kann die bestehende Bewilligung der Ökoförderung direkt im Flächenumfang angepasst werden, ohne dass ein neuer Antrag erforderlich ist. Auch die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und den Öko-Kontrollstellen wird erleichtert.

Künftig können die jährlichen Kontrollbescheinigungen direkt von den Kontrollstellen an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) übermittelt werden, was den Verwaltungsaufwand für die Landwirtschaft weiter reduziert.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinien finden Sie hier

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