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Zuviel gezahlt

SVLFG hat sich bei LKK-Beitragsmaßstab vertan - Landwirte bekommen Korrektur

Die SVLFG hat den seit Jahresbeginn geltenden neuen Beitragsmaßstab der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) korrigiert. Die Standardeinkommen einiger Bereiche wurden zu hoch angesetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat den seit 1. Januar 2025 geltenden neuen Beitragsmaßstab der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) korrigiert. Wie der Sozialversicherungsträger mitteilte, betrifft die Korrektur die Sparten Mähdrusch und Hopfen.

Bei der Überprüfung von Hinweisen verschiedener Berufsverbände und eingelegter Widersprüche gegen den neuen Beitragsbescheid sei festgestellt worden, dass die Standardeinkommenswerte für Mähdrusch und Hopfen fehlerhaft berechnet worden seien. „Dies führte dazu, dass das Standardeinkommen für diese Bereiche zu hoch angesetzt wurde“, räumte die SVLFG ein.

Arbeiten mit Hochdruck an Korrektur

Vorstandsvorsitzender Martin Empl betonte, dass die SVLFG diese Angelegenheit sehr ernst nehme und mit Hochdruck an der Korrektur der Beitragsbescheide arbeite. Die Korrektur könne Auswirkungen auf die Beitragsklasseneinstufung und damit auf die Beitragshöhe haben.

Wie viele Beitragszahler von der Korrektur betroffen sind, konnte die SVLFG indes auf Anfrage von AGRA Europe nicht sagen. „Derzeit haben die Bearbeitung der Fälle und der Versand der korrigierten Beitragsbescheide absolute Priorität“, unterstrich ein Sprecher.

Es sei davon auszugehen, dass in den betroffenen Fällen eine Herabstufung um mindestens eine Beitragsklasse erfolgen werde. Insgesamt werde sich damit ein günstigerer Krankenversicherungsbeitrag ergeben. Auch zum Gesamtvolumen der Korrektur konnte der Sprecher keine Angaben machen.

Neue Bescheide noch diesen Monat

Der SVLFG zufolge erhalten alle betroffenen Mitglieder, bei denen die Neuberechnung eine Änderung der Beitragsklasse zur Folge hat, voraussichtlich bis Ende März neue Beitragsbescheide. Die Korrektur erfolgt demnach rückwirkend zum 1. Januar 2025 automatisch.

Ein gesonderter Antrag sei nicht erforderlich, erläuterte die SVLFG. Sie wies darauf hin, dass unabhängig von dieser Korrektur weitere Hinweise und Vorschläge der Berufsverbände zur künftigen Verbesserung geprüft würden. Ziel bleibe eine transparente und faire Beitragsberechnung, unterstrich der Sozialversicherungsträger.

Bekanntlich wurde zum Jahreswechsel mit dem sogenannten Standardeinkommen ein neuer Beitragsmaßstab eingeführt. Dieser basiert auf Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), des Thünen-Instituts und des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG).

Leserstimmen

"Die Berechnung des Standardeinkommens bzw. die Ansätze dafür strotzen nur so von Widersprüchen und Fehlern. Nicht nur Mähdrusch und Hopfen müssten angepasst werden." (Arnold Krämer)

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