Ab 2025 berechnen sich die Beiträge der Landwirtschaftliche Krankenkasse an einem Standardeinkommen statt wie bisher am korrigierten Flächenwert. Vor allem für Tierhalter könnte die LKK teurer werden. Reine Ackerbaubetriebe zahlen womöglich weniger als bislang.
Landwirte, die jetzt schon wissen möchten, wie der zukünftiger LKK-Beitrag ausfällt, können dafür jetzt den Online-Rechner der SVLFG nutzen, der seit dem 12. Dezember 2024 auf der Internetseite der SVLFG zur Verfügung steht: www.svlfg.de/beitraege-lkk
Auf der Internetseite finden Sie auch alle aktuellen Informationen zum LKK-Beitrag.
Dies teilte die SVLFG auf Anfrage von top agrar mit.
Hintergrund
Der nächste Beitragsbescheid der Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) hat es in sich. Zum einen steigen ab 2025 die Beiträge aufgrund der gestiegenen Gesundheitskosten um ca. 10%. Außerdem werden sich ab 2025 viele Landwirte sich in anderen Beitragsklassen (BKL) wiederfinden. Grund dafür ist, dass sich die Beiträge der Landwirtschaftliche Krankenkasse in Zukunft an einem Standardeinkommen bemessen statt wie bisher am korrigierten Flächenwert.
Das neue Standardeinkommen berücksichtigt neben der Lage des Betriebes auch betriebliche Komponenten wie Nutzungs- bzw. Tierarten, die bislang keine oder eine nur geringe Rolle spielten. Das Standardeinkommen bildet deshalb das Einkommenspotenzial eines Betriebes wesentlich detaillierter ab als der bisherige Flächenwert.
Dadurch finden sich z.B. Betriebe mit landwirtschaftlicher Tierhaltung oder Sonderkulturen mitunter in deutlich höheren Einkommensklassen als bisher wieder und müssen entsprechend höhere Beiträge zahlen. Bei einem reinem Ackerbaubetrieb ist es ggf. umgekehrt. Weiter Einzelheiten lesen Sie hier.