Die Bauern kennen es: Seit Jahrzehnten muss der Agrardieselantrag pünktlich zum 30. September beim zuständigen Hauptzollamt vorliegen. Bereits im Oktober 2021 hat der Bundesfinanzhof eine interessante Frage aufgeworfen. Kann man einem Landwirt die Vergünstigung aufgrund einer verpassten Antragfrist verweigern?
Diese Frage beantwortete der Europäische Gerichtshof mit einem klaren Nein (Az.: VII R 44/19; C-553/21). Jetzt liegt der Ball wieder beim Bundesfinanzhof, der nun entscheiden muss, ob es die Agrardieselfrist weiterhin geben darf, so der Zoll auf seiner Internetseite.
Papieranträge noch bis 31.12.2023 möglich
Folge für die Landwirte: In diesem Jahr dürfen sie ausnahmsweise noch bis zum 31.12.2023 per Papier die Agrardieselrückvergütung beantragen. Gute Chance für alle, die den Antrag vergessen haben: Jetzt schnell noch 0,2148 €/Liter verbrauchten Agrardiesel im Jahr 2022 sichern! Der Zoll weist darauf hin: Die Formulare 1140 und 1142 stehen Ihnen bis zum Ende des Jahres 2023 auf www.zoll.de zum Ausfüllen und zum Ausdruck in Papierform zur Verfügung.