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topplus Nach MKS-Ausbruch

Versicherer stoppen den Neuabschluss von Ertragsschaden

Während die Folgen von Blauzunge und ASP noch längst nicht bewältigt sind, drohen neue Risiken durch den ersten MKS-Ausbruch. Neue Ertragsschadenversicherungen sind kaum noch abschließbar.

Lesezeit: 3 Minuten

Die aktuelle Tierseuchenlage stellt nicht nur die Landwirte, sondern auch Versicherer von Ertragschadenversicherungen vor große Herausforderungen.

Bereits im Sommer hatte die Blauzungenkrankheit zahlreiche Milchviehbetriebe getroffen, während die Afrikanische Schweinepest (ASP) erhebliche Schäden bei Schweinehaltern verursachte. Nun hat der seit mehr als 35 Jahren erstmalige Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg die Situation weiter zugespitzt.

Aktuelle Lage

Die Tierversicherer stehen aktuell vor der Aufgabe, eine hohe Zahl an Blauzunge-Schadensfällen zu bearbeiten. Der personelle Aufwand ist erheblich: „Die Schadenhöhen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Betriebe, die so gut wie keine Ausfälle zu verzeichnen haben, außer vielleicht ein kurzzeitiger Einbruch in der Milchleistung, andere Betriebe haben mit einer deutlich erhöhten Sterblichkeit, Verringerung der Milchleistung, Trächtigkeitsproblemen etc. zu tun“, berichtet Bernhard Post, Versicherungsberater beim Westfälisch Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV).

Die Versicherer seien sehr bemüht, die hohe Stückzahl unter Mithilfe der Verbände, Erzeugerringe und Landwirtschaftskammern abzuarbeiten. „Es braucht auf beiden Seiten ein bisschen Geduld und Verständnis, es werden alle Fälle abgearbeitet. Aber jeder Schadensfall nimmt mindestens zwei bis drei Arbeitstage in Anspruch“, gibt Bernhard Post zu bedenken.

Schweinebetriebe sollten sich möglichst zeitnah die Anerkennung als „ASP-Statusbetrieb“ holen. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung für den ASP-Fall schnellstmöglich wieder in die Vermarktung zu kommen. Die Anerkennung als „Compliant Status“ werde finanziell gefördert, so Post. Anträge hierfür können z.B. über die Homepage der LWK NRW gestellt werden.

Bald wieder Neuabschlüsse möglich?

Nach dem aktuellen Ausbruch von MKS fragen Landwirte die Ertragsschadenversicherung verstärkt nach, so z.B. die Auskunft der Uelzener Versicherung, die die Tierseuchenversicherung gemeinsam mit der Provinzial, der Versicherungskammer Bayern und der VGH als Mitversicherungsgemeinschaft ("MVG-Tier") betreibt.

Nachdem die R+V ihre Ertragsschadenversicherung zunächst geschlossen hatte, ist sie für Landwirte, die schon eine Versicherung haben, jetzt wieder geöffnet, um Bestands- und Preisanpassungen vornehmen zu können.

Die Ertragsschadenversicherung ist ein wesentlicher Baustein zur Weiterentwicklung der Tierhaltung und zur Risikoabsicherung der investierten und investierenden Betriebe.“
Bernhard Post

„Wer jedoch keine Versicherung hat, für den ist ein Neuabschluss so gut wie nicht möglich", berichtet Bernhard Post. „Die Ertragsschadenversicherung ist aber ein wesentlicher Baustein zur Weiterentwicklung der Tierhaltung und zur Risikoabsicherung der investierten und investierenden Betriebe“, sagt er.

Auch die Versicherer bestätigen den aktuellen Zeichnungsstopp für die Ertragsschadenversicherung. Lediglich die Allianz berichtet, dass der Abschluss einer Ertragsschadenversicherung mit derzeitigem Ausschluss von MKS in Teilen Deutschlands möglich sei. Die R+V teilt mit: „Wir können uns vorstellen, die Zeichnung von Anträgen zeitnah schrittweise im Sinne unserer landwirtschaftlichen Kunden wieder zu ermöglichen.“

Sicherheitsmaßnahmen einhalten

Insbesondere im Hinblick auf MKS raten die Versicherer allen Tierhaltern:

  • Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen nun genau zu befolgen und Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben zu leben.

  • Alle Biosicherheitsmaßnahmen hochzufahren und einzuhalten, alle behördlichen Maßnahmen einzuhalten und besonders vorsichtig bei jeglichem Verkehr von außen zu sein.

  • Wichtig ist auch, die Bestände jetzt genau zu beobachten und sich bei Erkennen erster Symptome umgehend mit dem Hoftierarzt bzw. der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen. Je schneller die Reaktion, desto eher kann die Ausbreitung unterbrochen werden.

Im Schadenfall sei es wichtig, so die VGH, neben dem Nachweis der Seuche selbst auch die konkret gestellten Fragen zum Schaden, die ein Versicherer üblicherweise nach Schadenmeldung aufgibt, zeitnah und vollständig zu beantworten. Dazu gehören im Rahmen der Tierversicherung insbesondere die Unterlagen zu den betrieblichen Daten, um den Verlust, der durch die Tierseuche oder einer angeordneten Sperrung eintritt, zu belegen.

Beim Erstkontakt mit der Versicherung sollten die Landwirte die Vertragsnummer und die Kontaktdaten bereithalten und das Schadgeschehen kurz schildern, so die R+V.

Die Bedeutung der Ertragsschadenversicherung vor dem Hintergrund der MKS-Situation schildert ein Agrarversicherer in diesem kurzen Video auf Instagram:

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