Die Auszahlung der diesjährigen Direktzahlungen soll bundesweit zwischen dem 27. und 30. Dezember 2024 erfolgen. Das teilt die Landwirtschaftskammer NRW mit. Dass das Geld schon vor Weihnachten fließt, ist in diesem Jahr aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Bundes und den hohen Zinslasten bei früherer Zahlung nicht vorgesehen.
Zur Auszahlung kommen Ende Dezember folgende Agrarprämien:
Einkommensgrundstützung,
Umverteilungs-Einkommensstützung,
zusätzliche Einkommensstützung für Junglandwirte,
alle Öko-Regelungen,
gekoppelte Prämien für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen.
Berücksichtigt werden alle Anträge, die bis Mitte Dezember fehlerfrei sind, heißt es bei der Landwirtschaftskammer NRW. Antragstellende Landwirte seien aufgerufen, bei der Aufklärung von noch unklaren Sachverhalten mitzuwirken und notwendige Rückfragen kurzfristig zu beantworten. Die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW haben betroffene Landwirte bereits darüber informiert, in der Regel über das Antragstellerpostfach im ELAN-Programm von NRW.
Ausgleichszulage kommt in NRW vor Weihnachten
Allerdings erfolgen in NRW die Auszahlungen von einigen Fördermaßnahmen noch vor Weihnachten. Dazu gehören die
Ausgleichszulage,
Ausgleichszahlung,
Sommerweidehaltung.
Agrarumweltmaßnahmen erst im zweiten Quartal 2025
Die Agrarumweltmaßnahmen, die Haltungsverfahren auf Stroh sowie die Förderung ökologischer Produktionsverfahren werden bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 ausgezahlt. Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz kann in NRW aufgrund der vorgeschriebenen Verrechnungen mit anderen Fördermaßnahmen erst als letzte Auszahlung vorgenommen werden, so die Landwirtschaftskammer.
Die Bewilligungen der 2024 gestellten Grundanträge für Agrarumweltmaßnahmen, ökologische Produktionsverfahren und Haltungsverfahren auf Stroh sollen im Dezember zugestellt werden.
Mehrjährige Laufzeit verkürzt sich auf vier Jahre
Im Jahr 2024 können in NRW mehrjährige Bewilligungen zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen und des ökologischen Landbaus erstmals nur mit einer Laufzeit von vier Jahren ausgesprochen werden. Das liegt daran, dass die EU-Förderperiode bzw. GAP 2023 bis 2027 so angelegt ist, dass im Kalenderjahr 2029 die letzten Auszahlungen von EU-Mitteln für mehrjährige Verpflichtungen möglich sind.
Für die Jahre ab 2030 stehen aktuell keine EU-Mittel für weitere Auszahlungen zur Verfügung. Das Problem potenzieller "Förderlücken" am Ende einer GAP-Förderperiode ist nicht neu. NRW hat dem in der Vergangenheit dadurch Rechnung getragen, dass die Auszahlungen für fünfjährige Bewilligungen, die über das Ende einer Förderperiode hinausreichen, zunächst mit Landesmitteln abgesichert wurden.
Diese Option besteht für die aktuelle Förderperiode aufgrund der Haushaltslage nicht. Dass deshalb ein verkürzter Bewilligungszeitraum nötig ist, haben Bund und Länder intensiv mit der EU-Kommission erörtert – mit dem Ergebnis, dass der deutsche GAP-Strategieplan in diesem Jahr entsprechend geändert wurde, teilt die Landwirtschaftskammer NRW mit.