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Frist zum 15. November:
Mindestbodenbedeckung und Mindesttätigkeit erledigen
Zum 15. November laufen die Fristen für die Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen und die Mindesttätigkeit auf Grünland und Brachen ab. Ab 2025 gelten dann andere Regeln. Das ist jetzt zu beachten:
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USA Außenhandel
Weiterhin Große Einfuhr von Milchprodukten aus der EU

Preisanstieg bei Milch
Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte gestiegen

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