Letztmalig müssen Betriebe, die einen Agrarantrag stellen, zum 15. November 2024 eine Mindestbodenbedeckung auf mindestens 80 % der Ackerfläche sowie auf sämtlichen Dauerkulturflächen, die für Rebflächen und Obstbaumkulturen genutzt werden, vorhalten. So sehen es die GAP-Anforderungen nach GLÖZ 6, Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten, vor, die im Herbst 2024 noch einmal unverändert gelten.
Frist für Mindestbodenbedeckung fällt 2025
Mit den Änderungen bei den Agrarzahlungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, wird 2025 dann auf ein feststehendes Datum für den Beginn des Zeitraumes der Mindestbodenbedeckung verzichtet. Bestehen bleibt der 15. November als Beginn des Zeitraumes der Mindestbodenbedeckung ab 2025 nur für Ackerland mit zur Bestellung im Folgejahr vorgeformten Dämmen und bei Dauerkulturflächen, die als Rebflächen oder für Obstbaumkulturen genutzt werden.
So lässt sich die Mindestbodenbedeckung erfüllen:
Mehrjährige Kulturen (z.B. Kleegras, Luzerne)
Winterkulturen
Zwischenfrüchte
Stoppelbrachen Körnerleguminosen / Getreide [inkl. Mais]
Mulchfläche (z.B. Grubber / Scheibenegge)
Mulchauflagen (Erntereste)
Vlies/ Folie (z.B. Kartoffel-, Gemüseanbau)
Frist für Mindesttätigkeit auf Brachen
Ebenfalls zum 15. November endet der Zeitraum, in dem eine Mindesttätigkeit wie zum Beispiel mähen, mulchen oder häckseln auf mehrjährigen Brachflächen, Stilllegungen oder Grünland erfolgen muss. Bei Brachflächen nach GLÖZ 8 oder der Öko-Regelung 1 ist eine entsprechende Tätigkeit nur in jedem zweiten Jahr erforderlich.
Ab dem kommenden Jahr 2025 soll der 2-Jahres-Turnus für alle Brachen gelten. Das ist Teil der politischen Lockerungen bei der GAP, die Bund und Länder nach den Bauernprotesten 2024 ausgehandelt haben.
Mindesttätigkeit frühzeitig dokumentieren
Die Agrarämter und Landwirtschaftskammern empfehlen allen Antragsstellern, ihre Mindesttätigkeit wie zum Beispiel das Mähen oder Mulchen, möglichst selbstständig und frühzeitig zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren. Damit ließen sich spätere Nachfragen, wenn etwa die Satellitendaten nicht eindeutig sind, einfach beantworten.