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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

topplus Landwirt wartet seit Jahren

Wann werden Gänseschäden anerkannt? Tauziehen um 75.000 € Ausgleich für Landwirt

In Niedersachsen streiten sich zwei Ministerien vor Gericht: Rund 75.000 € hatte das Innenministerium einem Landwirt für Gänseschäden zugesprochen. Das Umweltministerium klagt dagegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der von extremen Gänsefraßschäden betroffene Landwirt Hero Schulte aus dem Rheiderland kämpft weiter um den Erhalt seiner Entschädigung von 75.000 €, die ihm das niedersächsische Innenministerium bereits Mitte Dezember 2022 zugesagt hatte.

Doch zur Zahlung der Entschädigung kam es nicht: Das niedersächsische Umweltministerium klagte gegen das eigene Innenministerium. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden, dass die Klage des Umweltministeriums unzulässig ist. Daraufhin legte das Land Niedersachsen wiederum Berufung ein. Das bedeutet, dass sich nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit der Zulässigkeitsproblematik befassen soll.

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Bis dahin solle das Verfahren ruhen, so der Vorschlag des Verwaltungsgerichts in Oldenburg. Für Landwirt Schulte und seinen Anwalt Christian Teppe aus Uelzen eine herbe Enttäuschung: „Das würde bedeuten, dass wir noch jahrelang auf die Entschädigungszahlung und Rechtssicherheit warten müssen,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarecht Christian Teppe. Zudem entspreche das Vorgehen nicht dem Rechtstaatlichkeitsprinzip, der Landwirt habe aufgrund seiner Tätigkeit ein besonderes Interesse an einer schnellen und rechtskräftigen Klärung der Angelegenheit. Teppe hat für seinen Mandanten nun Beschwerde gegen des Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt. Zusätzlich will er sich jetzt per Beschwerde auch an den Landesrechnungshof wenden.

Gänse fressen den Kühen das Futter weg

Hintergrund für die zugesagte Entschädigung waren Ertragsschäden von 50 – 85 % auf den 73 ha Grünland, wo Schulte 100 Milchkühe hält. Das Rheiderland im nördlichen Niedersachsen ist wegen der strengen Schutzvorschriften ein Paradies für Gänse: Auf vielen Flächen dürfen die Tiere zwischen dem 1.11. und dem 30.3. nicht gestört werden. In diesen Gebieten liegen 50 ha Grünland von Landwirt Schulte. Schulte sah sich bereits gezwungen, Jungtiere abzuschaffen und Futter in großen Mengen zuzukaufen - die Ausgleichsmittel aus dem Landesprogramm „Nordische Gastvögel“ in Höhe von 235 €/ha jährlich reichten schon längst nicht mehr aus, um den Schaden zu decken.

Landwirtschaftskammer errechnet 200.000 € Schaden

Nachdem dem Landwirt eine akustische Vergrämung verboten wurde, wendete sich Schulte in seiner Verzweiflung im November 2019 mit Unterstützung seines Rechtsanwaltes und Fachanwalts für Agrarrecht Christian Teppe aus Uelzen an den Landkreis Leer und forderte Entschädigung. Grundlage war ein Gutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die für die Jahre 2016 – 2019 auf einen Schaden von über 200.000 € kam. Abzüglich einer Zumutsbarkeitsgrenze und abzüglich der Ausgleichszahlungen aus dem Programm „Nordische Gastvögel“ bereits erhaltenen Zahlungen von rund 11.000 € forderte er dann rund 109.000 € Entschädigung vom Landkreis Leer ein.

Zwar wollte der Kreis Leer diese Argumentation nicht gelten lassen, doch das Niedersächsische Ministerium des Innern stellte sich auf die Seite von Landwirt Schulte und entschied: Der Landkreis Leer muss Landwirt Schulte für Gänsefraßschäden in den Jahren 2016-2019 auf seinem Grünland gut 75.000 € erstatten und die Entschädigung mit 2% über dem Basiszinssatz verzinsen.

Wie sich das Verfahren weiter entwickelt dürften vor allem Landwirte gespannt verfolgen, die wie Schulte darauf hoffen, dass die Gänseschäden auf ihren Flächen endlich anerkannt und fair entschädigt werden.

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