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Jagdzeiten verlängern

Massive Schäden durch Gänsefraß - Landwirte in SH verlangen schärfere Bejagung

Sehr deutlich prangert der Bauernverband SH an, dass die Naturschutzverbände eine effektive Gänsebejagung im Land blockieren.

Lesezeit: 4 Minuten

In Schleswig-Holstein nehmen die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Gänse immer weiter zu. Die Vögel vermehren sich enorm, fressen ganze Wiesen leer und hinterlassen Unmengen an Kot.

Die von den Gänsearten verursachten Fraßschäden haben für die Landwirtschaft zwischenzeitlich ein existenzbedrohendes Ausmaß erreicht, so dass unter anderem auch durch Bejagung dringend Abhilfe geschaffen werden muss, sagen die Bauern. Dies gilt auch deshalb, weil die betreffenden Gänsearten im Bestand als gesichert gelten.

Die Brut- und Rastgebiete der Gänsearten verteilen sich mittlerweile auf das ganze Land, so dass es nur naheliegend und konsequent ist, eine Bejagung der Nonnengans nunmehr in allen Kreisen zuzulassen, soweit diese außerhalb europäischer Vogelschutzgebiete erfolgt, heißt es.

Nicht mit Geld auszugleichen

Für die landwirtschaftlichen Betriebe sind Entschädigungsregelungen gegenüber der Schadensvermeidung nur nachrangig. Zwar können diese zur Unterstützung betroffener Betriebe einen wichtigen Baustein bilden. Angesichts leerer Kassen und fehlender öffentlicher Gelder scheint es aber nicht realistisch, dass immer größere Schäden mit immer weniger Geld abgemildert werden können, so der Landesbauernverband.

Zudem sei die Richtlinie für die Kompensationszahlungen kompliziert und unbefriedigend ausgestaltet worden. Nicht nachvollziehbare Einschränkungen und ein kompliziertes und bürokratisches Antragsverfahren hätten daher im Jahr 2023 dazu geführt, dass dem Umweltministerium kein Antrag zugegangen ist, obwohl die betroffenen Landwirte willig waren.

Der Bauernverband hat stattdessen schon seit längerem ein schlankes Verfahren mit einem vollen Ersatz der Gänsefraßschäden in allen landwirtschaftlichen Kulturen, sowohl auf Acker- als auch Grünland, angemahnt.

Minister Schwarz schlägt Verlängerung der Jagdzeiten vor

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz - selbst Landwirt - versteht die Sorge bestens und schlägt nun eine Verlängerung der Jagdzeiten auf Gänse vor.

In rechtlicher Hinsicht bildet die Jagd auch nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie als vernünftige Nutzung zum Zwecke einer ökologisch ausgewogenen Regulierung der Vogelbestände die Kehrseite der artenschutzrechtlichen Medaille, bestätigt der Bauernverband.

Eine Kollision der Änderungsvorschläge mit dem grundgesetzlichen Ziel aus Art. 20a GG drohe schon deshalb nicht, weil dieser eine dem Gemeinwohl verpflichtende Jagd und Hege sowie ein adaptives Bestandsmanagement nicht infrage stellt.

Naturschützer dagegen

Der Plan stößt jedoch bei den Naturschutzverbänden direkt auf massive Gegenwehr. Ihr Argument ist u.a., dass die Jäger die verschiedenen Gänsearten im Flug nicht erkennen könnten und es große verwechslungsgefahr gebe.

Für nicht nachvollziehbar hält das der Bauernverband. Das könne schon aufgrund der sehr guten Ausbildung der Jäger nicht passieren. Außerdem sei gar nicht belegt, dass eine Verwechslungsgefahr besteht. Mit derselben Argumentation könnte dann ebenfalls die jährliche Bestandsermittlung der Gänse durch die ehrenamtlichen Vogelzählungen infrage gestellt werden.

Bauernverband genervt und verärgert

„Es ist erschütternd, wie die Naturschutzverbände die massiven Schäden in der Landwirtschaft und die Folgen der Überpopulation für die Umwelt und die Gänse selbst ignorieren”, sagte Verbandspräsident Klaus-Peter Lucht in Rendsburg. „Für uns ist die Jagdzeit-Verlängerung das Mindeste, was geschehen muss, um die Fraßschäden in der Landwirtschaft einzudämmen, die inzwischen existenzbedrohende Ausmaße für die betroffenen Betriebe erreicht haben."

Die Gänsepopulation oder die Biodiversität werde dadurch überhaupt nicht gefährdet. Im Gegenteil, so Lucht, die Überpopulation gefährde die Gesundheit der Tiere, wie die zahlreichen Gefügelpestfälle bei den Wildgänsen zeigten und andere für die Artenvielfalt bedeutsame Vogelarten würden verdrängt.

Um alldem und den Schäden in der Landwirtschaft entgegenzuwirken seien weitergehende Maßnahmen erforderlich wie die Reduzierung der Gelege, Erprobung innovativer nicht-letaler Methoden und eine zeitnahe und jahresaktuelle Bestandserfassung.

Thema Nonnengänse

Als positiv bewertet es der Bauernverband hingegen, dass das Umweltministerium das landesweite Brut- und Rastgeschehen der Nonnengans im Jahr 2023 selbst bestätigt hat und das Antragsverfahren landesweit und ohne einschränkende Kulisse möglich ist.

Jährlich rasten fast 400.000 Nonnen- und Graugänse in Schleswig-Holstein und richten auf Grünland und in Ackerbaukulturen erhebliche Fraßschäden und somit Ertragsausfälle an. Diese Bestätigung der massiven Gänsefraßschäden durch das MEKUN wird nun ebenfalls konsequent in der Novellierung der Landesjagdzeitenverordnung hinsichtlich der Erweiterung der Jagdzeiten und durch den Wegfall einschränkender Kulissen umgesetzt.

 

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