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Umsatzsteuer
Warum Sie die Abrechnung vom Schlachter jetzt genau kontrollieren sollten
Für Veredler gibt es gute Nachrichten: Für Vorkosten dürfen Schlachthöfe keine Mehrwertsteuer mehr in Rechnung stellen. Zu den Vorkosten gehört beispielsweise die Tierarztschau.
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Umfrage: Privileg Hofkind?
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