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Windenergie

2 Prozent der Fläche für Windkraft: So wird das möglich

Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht zum Planungsrecht von Windenergieanlagen gibt Orientierung im Dickicht der diskutierten Vorschläge.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will 2 % der Landesfläche für die Windenergie reservieren. Die Umsetzung des Flächenziels kann auf Grundlage eines gesetzgeberischen Gesamtkonzepts gelingen: Mengenvorgaben des Bundes müssen die Planungsverfahren auf das Zwei-Prozent-Ziel ausrichten. Dies eröffnet zugleich Spielräume, um die Verfahren deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das zeigt eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht zum Planungsrecht von Windenergieanlagen. Sie soll Orientierung im Dickicht der verschiedenen diskutierten Vorschläge geben und Handlungsoptionen des Gesetzgebers aufzeigen.

Maßnahme 1: Mengenvorgaben

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Die Studie nennt im Kern zwei entscheidende Maßnahmen: Mengenvorgaben geben den Planungsverfahren die Richtung vor. Die Verbindlichkeit der Mengenvorgaben gegenüber Ländern, Regionen und Kommunen sollte dadurch abgesichert werden, dass sie mit der Steuerungswirkung der sogenannten Konzentrationszonenplanungen verknüpft werden. Ansonsten drohende Kompetenzstreitigkeiten und das Ausscheren einzelner Länder lassen sich nach Ansicht der Studienautoren so verhindern.

Maßnahme 2: Neue Konzentrationsplanung

Zum anderen müsse die Konzentrationszonenplanung reformiert werden, die sich als sehr aufwändig und damit fehleranfällig erwiesen habe, so die Stiftung. Wenn den Ländern und Planungsträgern stärker als bislang Vorgaben für die auszuweisende Flächenmenge gemacht werden, dann müssen sie auch geeignete Steuerungsinstrumente an die Hand bekommen. Die heutigen Verfahren lassen sich in Richtung klassischer Positivplanungen weiterentwickeln. Das bedeutet, dass sich Verfahren nur noch auf die Flächen fokussieren, die für die Windenergie ausgewiesen werden sollen. Die Verfahren können so deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.

Keine Bremsen in den Ländern

Um möglichst schnell zu mehr Flächen zu kommen, muss der Gesetzgeber auch den Übergang zum neuen Planungsrecht aktiv gestalten. Planungsdynamiken in ambitionierten Windregionen dürfen keinesfalls ausgebremst werden. Langwierige Verzögerungen durch Landesmoratorien und Plansicherungsinstrumente, die während laufenden Planungsverfahren nur vereinzelt neue Windenergievorhaben in den betroffenen Gebieten erlauben, müssen möglichst vermieden werden.

Impulse für das Repowering

Neben diesen sehr grundsätzlichen Reformschritten sollte der Gesetzgeber auch die planungsrechtliche Situation von Altstandorten adressieren, um den Austausch alter durch moderne, leistungsstärkere Anlagen zu fördern. Dem stehen jedoch oft pauschale Abstandsvorgaben in den Ländern entgegen. Hier sollte mehr Raum für begründete planerische Abweichungen geschaffen werden, damit diese gut erschlossenen und vielfach akzeptierten Standorte erhalten werden können.

Die Studie finden Sie hier.

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