Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt hat die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf wiedervernässten Moorböden zur Konsultation gestellt. Die Konsultation dient der Vorbereitung einer Festlegung mit Anforderungen an solche Anlagen, für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden kann. Die Festlegung wird zum 1. Juli 2023 erlassen.
Besondere Solaranlagen auf Grünland sind solche Anlagen, bei denen eine Doppelnutzung am Standort der Errichtung in Form einer Grünlandbewirtschaftung stattfinden muss. Bei den Solaranlagen auf entwässerten Moorböden steht eine Wiedervernässung von Moorböden im Vordergrund: Durch eine Wiedervernässung wird der Boden wieder wassergesättigt, so dass der CO₂-Ausstoß vermindert und perspektivisch Treibhausgase vom Moorboden gespeichert werden können.