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Energy Sharing: Die Nachbarn als Stromlieferanten

Solarstrom von den Nachbarn oder Windenergie aus dem nahegelegenen Windpark: Das ist möglich mit Energy Sharing. Jetzt gibt es dazu neue Forderungen und einen Bericht.

Lesezeit: 5 Minuten

Energy Sharing bietet das Potenzial, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen und zu deren optimaler lokaler Nutzung beizutragen. In Deutschland ist das Modell unter Mitwirkung etablierter Marktakteure bereits möglich. Insbesondere für neue Akteure ist die Umsetzung von Energy Sharing Communities (ESC) aufgrund der energiewirtschaftlichen Regularien aber mit hohen Hürden verbunden. Denn die Teilnehmer gelten als Stromlieferanten und müssen entsprechende Pflichten erfüllen.

Auf EU-Ebene möglich

Auf europäischer Ebene hat die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie mit Einführung der sogenannten Active Customer die Lieferantenpflichten vereinfacht. Welche Erleichterungen es in Deutschland geben sollte, zeigt der jetzt veröffentlichte Bericht „Energy Sharing: Vom Konzept zur energiewirtschaftlichen Umsetzung“ auf, den die dena mit dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung und B.A.U.M. Consult verfasst hat. Anhand verschiedener Modelle wird skizziert, wie die energiewirtschaftliche Rollenverteilung und der Datenaustausch aufgebaut sein können.

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In anderen EU-Ländern wie Österreich existieren bereits konkrete Regelungen für Energy Sharing und viele Bürger profitieren davon. „Auch in Deutschland braucht das europäische ‘Right to Energy Sharing‘ nun einen praktikablen Rechtsrahmen. Der sollte nicht nur gewährte Privilegien und Kriterien klarstellen, sondern die bestehenden Rollen im Energiesystem und die Verteilung der Verantwortlichkeiten bei verschiedenen Akteurskonstellationen vor Ort berücksichtigen“, sagt Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der dena.

Lösung für nicht selbst genutzten Strom

Im ersten Modell des Berichts bieten die ESC-Mitglieder ihren nicht genutzten Strom einem zentralen Lieferanten an, der alle Verbraucher versorgt. Zukünftig sind in Deutschland angesichts der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens auch andere Modelle denkbar, die sich insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung energiewirtschaftlicher Aufgaben durch die ESC als Ganzes, ihrer Mitglieder oder ihrer Dienstleister unterscheiden.

Das zweite Modell orientiert sich an den europäischen Vorbildern: Die ESC selbst wird zum Lieferanten. Das dritte Modell blickt in die weiter entfernte Zukunft: Hier bestehen innerhalb der ESC energie- und handelsrechtliche Lieferbeziehungen zwischen dezentralen Erzeugern, Prosumern und Verbrauchern ohne die Zwischenschaltung von Energieversorgern.

Was jetzt nötig ist

Um viele dezentrale Erzeuger und Verbraucher innerhalb der ESC und im Zusammenwirken mit externen Akteuren im Energiesystem effizient zu verbinden, ist nicht nur ein klarer Rechtsrahmen, sondern auch ein geregelter Umgang mit den Daten und eine sichere digitale Infrastruktur nötig. Der Abgleich von Erzeugung und Verbrauch ist für jedes denkbare Modell zentral und wird so effizient und schnell möglich. Mit dem intelligenten Messsystemen wird in Deutschland derzeit eine gute und sichere Basis geschaffen, nicht nur für die Datenerfassung, sondern auch für die Steuerung von Anlagen. Darauf aufbauend kann die Abrechnung nach variablem Tarif erfolgen und der Einsatz der Energieanlagen digital gestützt optimiert, geplant bis hin zu automatisiert gesteuert werden.

Die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens bietet zukünftig Chancen für neue Akteure am Energiemarkt. Aber auch etablierte und innovationsbereite Energieversorgungsunternehmen können von neuen Geschäftsmodellen profitieren und eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Energy Sharing spielen, wie das Projekt in der Pilot-Community mit der SWW Wunsiedel GmbH auch praktisch demonstriert und untersucht.

BEE: „Die Zeit drängt“

Bereits seit 2021 fordert die EU die Umsetzung von Möglichkeiten zum Energy Sharing. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf angekündigt, bleibt diesen jedoch bislang schuldig. Die Zeit drängt, mahnt die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Dr. Simone Peter: „Zwar ist mit dem PV-Paket nun die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung möglich und der neue Gesetzesentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform erleichtert die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften, die bereits ein wichtiges Standbein bürgernaher Energieversorgung sind. Ein umfassendes Energy Sharing lässt aber weiter auf sich warten.“

Diese Verzögerung sei unverständlich. Der BEE hat gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und anderen Partnern bereits ein konkretes Modell zur Umsetzung des Energy Sharings vorgelegt. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung den schon seit längerem angekündigten Entwurf nun endlich für die Verbändebeteiligung freigibt und dabei unsere sehr konkreten Vorschläge aufgreift. Damit würde die demokratische Teilhabe an der Energiewende gestärkt und gleichzeitig die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau erhöht”, kommentiert Peter.

Marktprämie weiter nötig

Energy Sharing erlaubt es regionalen Stromverbrauchern – darunter Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen –, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zu formieren und gemeinsam Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu betreiben. Die Gesellschaften können sich dabei aus ihrem erzeugten Strom selbst versorgen. Um dies betriebswirtschaftlich zu gestalten, sei es nötig, die Fortzahlung der Marktprämie für die beteiligten Erneuerbare-Energieanlagen zu sichern.

Zudem sollten die zunächst für die beteiligten Gesellschaften entstehenden Mehrkosten mittels einer Energy Sharing-Prämie gedeckt werden. Diese Prämie sollte an die Bürgerenergiegesellschaften je direkt verbrauchter Kilowattstunde gezahlt werden. Entsprechende Modelle gibt es bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. in Österreich mit seinen Energiegemeinschaften, diese sind auch bereits durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt. „Energy Sharing führt zu einer finanziellen Entlastung von Verbrauchern, während sie gleichzeitig aktiv an der Energiewende teilnehmen. Sie werden damit also von bloßen Anwohner von Erneuerbare-Energieanlagen zu aktiven Teilhabern“, sagt die Präsidentin.

Zudem schaffe Energy Sharing Anreize für einen dezentralen Verbrauch von erneuerbaren Energien und steigere die Akzeptanz für die Energiewende.

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