Das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und im Gartenbau gewährt Zuschüsse für Modernisierung und Neubau, regenerative Eigenenergieerzeugung, mobile Maschinen und Geräte. „Bei allen Maßnahmen steht die CO₂-Einsparung im Fokus“, erklärt Josef Neiber, Energieberater bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Daher gibt es auch eine Förderung für die qualifizierte Beratung zur Ermittlung des betriebsindividuellen CO₂-Einsparpotenzials in Höhe von 80 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten. Die maximale Zuwendung liegt bei 7000 € bei betrieblichen Energiekosten von größer 10.000 €/Jahr, darunter gibt es maximal 4500 €. Die zuständige Förderanstalt, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat dazu ein Merkblatt „Beratung“ erstellt.
Förderung von Einzelmaßnahmen
Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen (Austausch, Nach- oder Umrüstung) in technische Komponenten.
Dazu gehören:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Kompressoren
- Vorkühlen in Milchkühlanlagen (auch bei erstmaliger Ausstattung)
- automatische Reifendruckregelanlagen (das ist zurzeit ausgesetzt).
Fördermodalitäten:
- bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten
- 3000 € Mindestinvestitionsausgaben
Modernisierung und Neubau
- Optimierungsmaßnahmen an Anlagen zur Kühlung, Belüftung und/oder Wärmeversorgung;
- Optimierung der Messe-, Steuer-, Regelungstechnik: „Das ist interessant für Schweinebetriebe mit Zwangsbelüftung“, sagt Berater Neiber.
- Umstellung auf energieeffiziente Technologien und energetische Optimierung von technischen Prozessen
Fördermodalitäten:
- bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten,
- bis zu 40 % bei Nutzung von erneuerbaren Energien,
- maximal 700 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂,
- 20.000 € Mindestinvestitionsausgaben.
Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung
Gefördert werden insbesondere:
- Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen (wenn Solarstrom selbst genutzt werden kann),
- Anlagen zum Einsatz von Biomasse und kleine Biogasanlage,
- Wärmepumpen, Geothermie,
- Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenetzen,
- Anlagen zur Speicherung und Wiederabgabe dieser Energien.
Fördermodalitäten:
- 800 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
- bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
Mobile Maschinen und Geräte
Förderfähig sind:
- die direkte Elektrifizierung von mobilen Motoren (vor allem Traktoren und sonstige motorbetriebene mobile Geräte) als Ersatz für Verbrennungsmotoren,
- die Anschaffung oder die Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Biomethan und kaltgepresstem Rapsöl als Treibstoff,
- Technologie für die Herstellung des kaltgepressten Rapsöls für den Eigenbedarf.
Fördermodalitäten:
- 700 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
- bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten (Differenz von Anschaffungspreis zu Referenzpreis einer konventionellen Maschine)
- 16.000 € Mindestinvestitionsausgaben (bei Um- und Nachrüstung 5000 €).
„Zu beachten ist: Bei allen Investitionsmaßnahmen außer den Einzelmaßnahmen muss der Betrieb ein CO₂-Einsparkonzept vorlegen“, erläutert Neiber. Sachverständige, die dieses ausstellen, findet man im Sachverständigenregister der BLE unter www.ble.de
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-Online: foerderportal.bund.de